Solar-Speicher-Programm

Informationen zum Förderprogramm
Mit dem Förderprogramm des Landes werden Privathaushalte und kommunale Liegenschaften (bspw. Schulen) sowie Unternehmen, Vereine und karitative Einrichtungen dabei unterstützt, Photovoltaik-Anlagen in Zusammenhang mit Batteriespeichern zu installieren. Denn Solarenergie ist klimafreundlich und preisgünstig – aber nicht rund um die Uhr verfügbar.
Durch einen Batteriespeicher steht Hausbesitzern und anderen Akteuren der selbst erzeugte Strom auch nachts oder an Regentagen zur Verfügung. Mehr Eigenstrom bedeutet mehr Unabhängigkeit von zukünftigen Strompreissteigerungen und weniger Strombezug vom Energieversorger.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Investition in einen festinstallierten Batteriespeicher, der in Verbindung mit einer neuen, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage errichtet wird. Batteriespeicher für bereits existierende PV-Anlagen werden nicht gefördert.
Wer wird gefördert?
- Privathaushalte
- Kommunale Gebietskörperschaften und ihre Schulen
- Unternehmen
- Vereine
- Karitative Einrichtungen
In welcher Höhe wird gefördert?
Die Förderung des Heimspeichers in Privathaushalten liegt bei 100 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität. Der Zuschuss ist auf maximal 1.000 Euro je Vorhaben begrenzt. Die Kapazität des Speichers muss mindestens 5 kWh betragen. Fördervoraussetzung ist die Neuinstallation einer PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 5 kWp.
Förderhöhe pro Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität | 100 Euro |
Speicherkapazität mindestens | 5 kWh |
Förderung mindestens | 500 Euro |
Förderung maximal je Vorhaben | 1.000 Euro |
Minimale zu installierende PV-Nennleistung | 5 kWp |
Bitte beachten Sie, dass Sie das Antragsformular in jedem Fall ausdrucken, unterschreiben und per Post oder E-Mail an die Energieagentur Rheinland-Pfalz schicken müssen.
Antragsformular Privathaushalte (Online-Formular)
Antragsformular Privathaushalte* (pdf)
Hinweise zur Antragsstellung / Häufig gestellte Fragen
* Zur Bearbeitung müssen die Dokumente herunter geladen werden.
Zu beachten ist, dass erst dann Aufträge vergeben und Käufe getätigt werden dürfen, nachdem eine Eingangsbestätigung durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz eingegangen ist. Mit dieser Bestätigung des Eingangs des Förderantrags gilt der vorzeitige Maßnahmebeginn als genehmigt. Wird die Anlage vor Antragstellung oder Eingang der Eingangsbestätigung erworben oder werden Handwerker vorher beauftragt, ist eine Förderung nicht mehr möglich. Die Anlage muss von einem qualifizierten Fachbetrieb installiert werden.
Im Falle einer Erhöhung der Speicherkapazität bitten wir Sie, uns diese vor Beauftragung mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn Sie bereits eine Bewilligung von uns erhalten haben.
Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihnen der volle Förderbetrag ausgezahlt wird.
Das Förderprogramm ist Bestandteil der Solar-Offensive des Umweltministeriums Rheinland-Pfalz.
Speicher für Kommunen und kommunale Liegenschaften werden ab 10 kWh Speicherkapazität gefördert. Die Förderung des Speichers beträgt 100 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, höchstens 10.000 Euro je Vorhaben. Die Neuinstallation einer PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 10 kWp ist Fördervoraussetzung. Durch das Programm werden die Gemeinden auch dabei unterstützt, ihre Schulgebäude mit PV-Modulen
und Speichern auszurüsten.
Förderhöhe pro Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität | 100 Euro |
Speicherkapazität mindestens | 10 kWh |
Förderung mindestens | 1.000 Euro |
Förderung maximal je Vorhaben | 10.000 Euro |
Minimale zu installierende PV-Nennleistung | 10 kWp |
Bitte beachten Sie, dass Sie das Antragsformular in jedem Fall ausdrucken, unterschreiben und per Post oder E-Mail an die Energieagentur Rheinland-Pfalz schicken müssen.
Antragsformular Kommunen und kommunale Liegenschaften (Online-Formular)
Antragsformular Kommunen und kommunale Liegenschaften* (pdf)
Hinweise zur Antragsstellung / Häufig gestellte Fragen
* Zur Bearbeitung müssen die Dokumente herunter geladen werden.
Zu beachten ist, dass erst dann Aufträge vergeben und Käufe getätigt werden dürfen, nachdem eine Eingangsbestätigung durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz eingegangen ist. Mit dieser Bestätigung des Eingangs des Förderantrags gilt der vorzeitige Maßnahmebeginn als genehmigt. Wird die Anlage vor Antragstellung oder Eingang der Eingangsbestätigung erworben oder werden Handwerker vorher beauftragt, ist eine Förderung nicht mehr möglich. Die Anlage muss von einem qualifizierten Fachbetrieb installiert werden.
Im Falle einer Erhöhung der Speicherkapazität bitten wir Sie, uns diese vor Beauftragung mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn Sie bereits eine Bewilligung von uns erhalten haben.
Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihnen der volle Förderbetrag ausgezahlt wird.
Das Förderprogramm ist Bestandteil der Solar-Offensive des Umweltministeriums Rheinland-Pfalz.
Speicher für Unternehmen, Vereine und karitative Einrichtungen werden ab 10 kWh Speicherkapazität gefördert. Die Förderung des Speichers beträgt 100 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, höchstens 10.000 Euro je Vorhaben. Die Neuinstallation einer PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 10 kWp ist Fördervoraussetzung.
Förderhöhe pro Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität | 100 Euro |
Speicherkapazität mindestens | 10 kWh |
Förderung mindestens | 1.000 Euro |
Förderung maximal je Vorhaben | 10.000 Euro |
Minimale zu installierende PV-Nennleistung | 10 kWp |
Bitte beachten Sie, dass Sie das Antragsformular in jedem Fall ausdrucken, unterschreiben und per Post oder E-Mail an die Energieagentur Rheinland-Pfalz schicken müssen.
Antragsformular für Unternehmen / Vereine / karitative Einrichtungen (Online-Formular)
Antragsformular für Unternehmen / Vereine / karitative Einrichtungen* (pdf)
Hinweise zur Antragsstellung / Häufig gestellte Fragen
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Zu beachten ist, dass erst dann Aufträge vergeben und Käufe getätigt werden dürfen, nachdem eine Eingangsbestätigung durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz eingegangen ist. Mit dieser Bestätigung des Eingangs des Förderantrags gilt der vorzeitige Maßnahmebeginn als genehmigt. Wird die Anlage vor Antragstellung oder Eingang der Eingangsbestätigung erworben oder werden Handwerker vorher beauftragt, ist eine Förderung nicht mehr möglich. Die Anlage muss von einem qualifizierten Fachbetrieb installiert werden.
Im Falle einer Erhöhung der Speicherkapazität bitten wir Sie, uns diese vor Beauftragung mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn Sie bereits eine Bewilligung von uns erhalten haben.
Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihnen der volle Förderbetrag ausgezahlt wird.
Das Förderprogramm ist Bestandteil der Solar-Offensive des Umweltministeriums Rheinland-Pfalz.
Hinweis: Maßnahmenbeginn
Zu beachten ist, dass erst dann Aufträge vergeben und Käufe getätigt werden dürfen, nachdem eine Eingangsbestätigung durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz eingegangen ist. Mit dieser Bestätigung des Eingangs des Förderantrags gilt der vorzeitige Maßnahmebeginn als genehmigt.
Wird die Anlage vor Antragstellung oder Eingang der Eingangsbestätigung erworben oder werden Handwerker vorher beauftragt, ist eine Förderung nicht mehr möglich. Die Anlage muss von einem qualifizierten Fachbetrieb installiert werden.
Hinweis: Erhöhung der Speicherkapazität
Beachten Sie bei einer Erhöhung der Speicherkapazität, uns diese vor Beauftragung mitzuteilen. Dies gilt auch, wenn Sie bereits eine Bewilligung von uns erhalten haben. Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihnen der volle Förderbetrag ausgezahlt wird.
Das Förderprogramm ist Bestandteil der Solar-Offensive des Umweltministeriums Rheinland-Pfalz. Insgesamt werden fünf Millionen Euro für die Förderung von Solarspeichern bereitgestellt.
Die Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH auf twitter
Sie finden die Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH auch auf twitter. Dort können Sie sich über unterschiedliche Themen der Landesenergieagentur informieren und sich direkt mit anderen Bürgerinnen und Bürgern austauschen. Bei der Benutzung möchten wir Sie jedoch auf das wichtige Thema des Datenschutzes hinweisen.
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