Wirtschaftliche und rechtliche Aspekte der Energiewirtschaft

Rheinland-Pfalz will nicht nur bis zum Jahr 2030 seinen Stromverbrauch bilanziell zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien decken, sondern auch die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 senken. Bis 2050 wird eine Klimaneutralität angestrebt, mindestens jedoch eine Reduktion der Emissionen um 90 Prozent.

Die der Umsetzung dieser Ziele müssen Kommunen, Unternehmen und Bürger die verschiedensten gesetzlichen Rahmenbedingungen auf nationaler und europäischer Ebene beachten.

Das Angebot der Energieagentur für Kommunen, Unternehmen und Bürger:

  • Aufbereitung und Erstinformation über aktuelle rechtliche Entwicklungen
  • Vor-Ort-Initialgespräche im gesamten Bereich des Energierechts
  • Hilfestellung bei der juristischen Umsetzungen von Projekten
  • Fachvorträge zu verschiedenen wirtschaftlichen / juristischen Themenstellungen