CO2-Bepreisungsrechner
Seit dem 1. Januar 2021 zahlen alle Verbraucher von fossilen Energieträgern, sei es für das Erzeugen von Wärme oder für Treibstoff, eine Abgabe für das dadurch freigesetzte Kohlendioxid (CO2).
Mit dem CO2-Bepreisungsrecher der Energieagentur Rheinland-Pfalz können diese Mehrkosten für die kommenden Jahre jährlich und als Summe berechnet werden, seien es die Erdgaskosten oder Dieselkraftstoff. Kommunen können so die kommenden Haushaltsbelastungen und bei Planungen von Investitionen in den Fuhrpark oder die Wärmeerzeugung der eigenen Liegenschaften den Effekt der CO2-Bepreisung einfach abschätzen.
Zum CO2-Bepreisungsrechner (excel-Datei)
Verwendete Methodik und Emissionsfaktoren
Die zugrundeliegenden Faktoren stammen aus dem Referentenentwurf „Entwurf einer Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2021 und 2022“. Sie berücksichtigen analog zur nationalen und internationalen Berichtserstattung keine Emissionen aus der Gewinnung, Aufbereitung und Transport der fossilen Energieträger. Der CO2-Preis ist ein Netto-Betrag und daher der Mehrwertsteuersatz zuzuschlagen.
Anleitung
Der CO2-Bepreisungsrechner zeigt die Mehrkosten beim Einsatz fossiler Brennstoffe, die bis 2025 jährlich bzw. aufsummiert anfallen.
Es können bis zu 10 verschiedene Positionen (Brennstoffe, Liegenschaften, Fuhrparks) gleichzeitig eingetragen werden. Die Grün hinterlegten Felder sind ausfüllbar.
Eingetragen werden können die Verbräuche von
- Erdgas,
- Flüssiggas,
- Heizöl,
- Benzin und
- Diesel
in Kilowattstunden, Kubikmetern oder Litern. Die Auswahl des Energieträgers und der Einheit erfolgt über ein Dropdown-Menü im Feld „Brenn-/Treibstoff und Einheit“.
Der Einstiegspreis von 25 Euro pro Tonne CO2 steigt bis 2025 schrittweise auf 45 Euro. Die im September 2022 von der Koalition beschlossene Aussetzung der CO2-Preis-Erhöhung für 2023 ist in dieser Version nachgeführt. Ursprünglich sollte der CO2-Preis 2025 55 Euro betragen.
Ab 2026 ist ein Preis von 65 Euro/ Tonne CO2 voreingestellt, der Tonnenpreis kann individuell angepasst werden.
Für den Fall von Änderungen beim Mehrwertsteuersatz kann dieser ebenfalls geändert werden.
Hinweis zu den Kraftstoff-Eingaben
Im Rechner ist nur die Eingabe in „Liter“ vorgesehen. Hilfsweise kann der Verbrauch über den Hilfsrechner „Fuhrparkrechner“ über die gefahrenen Kilometer, den mittleren Verbrauch und den Treibstoff ermittelt werden.
Im Feld „Bemerkungen“ können Anmerkungen zur jeweiligen Position gemacht und das Tabellenblatt ausgedruckt werden.
Nutzungshinweise
Das Excel-Tool wurde mit Excel 2019 erstellt. Bei älteren Versionen (2010 und älter) kann es zu Problemen mit Funktionen und der Darstellung kommen. In diesem Fall kontaktieren Sie uns gerne.
Der CO2-Bepreisungsrechner der Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.
Hintergrund: Klimaschutzpaket 2030 und CO2-Bepreisung
Die seit 1. Januar 2021 erhobene Abgabe für freigesetztes CO2, die alle Verbraucher von fossilen Energieträgern zahlen, ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesrepublik Deutschland vom September 2019. Sie soll einen Anreiz setzen, um zur Treibhausgasemissionen einzusparen. Der Einstiegspreis von 25 Euro pro Tonne CO2 steigt bis 2025 schrittweise auf 55 Euro. Ab 2026 ist ein Preiskorridor zwischen 55 Euro und 65 Euro pro Tonne CO2 vorgesehen.
Der Klimawandel und Temperaturanstieg sind mittlerweile unbestritten. Ursache dafür ist die Verstärkung des Treibhausgaseffektes, indem durch die Verbrennung von fossilen Brennstoffen der Kohlendioxidgehalt der Atmosphäre stark zunimmt. Im Pariser Weltklimaabkommen 2015 verständigten sich 197 Staaten darauf, den Temperaturanstieg auf 2 Grad, besser 1,5 Grad zu begrenzen. Die EU beschloss daraufhin, die europäischen Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken, im April 2021 wurde das Einsparziel auf 55 Prozent erhöht. Die Mitgliedstaaten haben nationale Ziele bis 2030 abgeleitet und wollen in der Mehrheit bis 2050 Treibhausgasneutral werden. In Deutschland wurde 2019 zum Klimaschutzplan 2050 mit Sektorzielen das Klimaschutzprogramm 2030 verabschiedet.
Ein Element ist die Bepreisung von Kohlendioxid außerhalb des Emissionshandels (ETS) von Industrie und Energiewirtschaft. Für alle fossilen Energieträger, die in der Wärmeerzeugung oder als Treibstoffe im Verkehr eingesetzt werden, führen Händler je nach emittierter Menge CO2 die Abgabe an den Staat ab und geben die Mehrkosten an die Endkunden weiter. Die zusätzlichen Einnahmen werden in Klimaschutzfördermaßnahmen reinvestiert und dadurch zurückgegeben.