Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) leistet einen Beitrag für die Erreichung der nationalen Klimaschutzziele.
Die BEG umfasst drei Teilprogramme:
- Sanierung Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Sanierung Wohngebäude (BEG WG)
- Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden
Sie interessieren sich für das Förderprogramm? Wir beraten Sie gerne.
Aktueller Hinweis:
Sowohl für die BEG-Heizungsförderung als auch für die systemische Komplettsanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden wurden umfangreiche Änderungen beschlossen. Teilweise gelten die Änderungen bereits seit 21. Juli 2026, teilweise sind noch weitere Anpassungen in den kommenden Wochen und Monaten vorgesehen. Das Förderteam der Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz informiert in seinen aktuellen Meldungen regelmäßig über die Anpassungen.
Für Kommunen sind insbesondere die folgenden Änderungen interessant:
Die BEG im Überblick
Im Bereich der Einzelmaßnahmen (BEG EM) kann die Sanierung der Gebäudehülle mit einem Zuschuss gefördert werden.
Weitere Zuschüsse gibt es in den Bereichen Gebäudenetze, Anlagentechnik, Wärmeerzeuger und Heizungsoptimierung.
Bei systemischen Sanierungen von Nichtwohngebäuden (BEG NWG) und Wohngebäuden (BEG WG) auf Effizienzgebäude- bzw. Effizienzhaus-Niveau können Kommunen einen Zuschuss oder alternativ zinsgünstige Kredite mit einem Tilgungszuschuss erhalten.
Zuständig für die Durchführung der BEG sind die KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
FAQ zu BEG Einzelmaßnahmen
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden gefördert werden. Darunter fallen fertiggestellte Gebäude, deren Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Wir beantworten die häufigsten Fragestellungen dazu.
FAQ zu BEG Einzelmaßnahmen
Unser Angebot
für Kommunen
Sie interessieren sich für das beschriebene Förderprogramm?
- Wir recherchieren Förderprogramme.
- Wir informieren zu Kumulierungsmöglichkeiten.
- Wir leisten Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln.
- Wir klären grundsätzliche Fragen mit Fördermittelgebern.
- Wir unterstützen bei Bedarf auch nach der Antragstellung.
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für Kommunen
Ihre Ansprechpartner:innen zum Thema Förderung
Wir unterstützen Sie bei der Fördermittelakquise für Ihr kommunales Klimaschutzprojekt.
Sie erreichen uns telefonisch Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 bis 12.30 Uhr unter 0631 34371 777
Gerne können Sie uns auch per E-Mail Ihre Anfrage senden: foerderung@energieagentur.rlp.de