Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)

Mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) fördert die Landesregierung Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in rheinland-pfälzischen Kommunen mit insgesamt 250 Mio. Euro – beispielsweise Solaranlagen (unter Ausschluss von EEG-geförderten Anlagen), Aufbau einer Ladeinfrastruktur, E-Lastenräder oder auch die Umstellung auf LED-Beleuchtung.

Beratung und Bedarfsermittlung durch die Energieagentur

Die Expert:innen der Energieagentur Rheinland-Pfalz unterstützen Kommunen im Rahmen von KIPKI dabei, ihre Bedarfe und Potenziale zu ermitteln und begleiten Kommunen bis zur Antragsstellung der Fördermittel.

Um die aktuelle Situation in den Kommunen zu erfassen, führte die Energieagentur Rheinland-Pfalz bei den Kommunen eine Onlineabfrage durch.

Anschließend werden unsere Expert:innen gemeinsam mit den Kommunen in Themen-Workshops tiefer in die Bedarfsermittlung einsteigen und die Kommunen bis zur Antragstellung der KIPKI-Fördergelder unterstützen.

Die Fördermittelvergabe und -auszahlung wird über die jeweiligen Landesministerien abgewickelt (Umweltministerium bei der Pauschalförderung, Wirtschaftsministerium beim Wettbewerb).

Nach erfolgreichem Projektabschluss überträgt die Energieagentur Rheinland-Pfalz die Projekte in den Energieatlas, um sämtliche Daten online und öffentlich zugänglich zu machen.

KIPKI - Pauschalförderung

Das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) besteht aus zwei Teilen: Einer Pauschalföderung an alle Verbandsgemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise, die insgesamt 180 Millionen Euro umfasst (Anlage 2). Für jede Einwohnerin und jeden Einwohner schüttet die Landesregierung rund 44 Euro aus.

Dieses Geld können die Kommunen für Maßnahmen aus einer Positivliste verwenden, beispielsweise zum Aufbau einer nachhaltigen Wärmeversorgung bis hin zur energetischen Sanierung kommunaler Immobilien. Auch die Umsetzung kommunaler Förderprogramme sowie kleinere Maßnahmen, etwa zu Beschattungen auf öffentlichen Plätzen, Schulen und Kitas werden damit möglich.

Projekte einreichen (Pauschalförderung)

Kommunen können ihre KIPKI-Projekte ab dem 3. Juli 2023 bis zum 31. Januar 2024 einreichen. Die Kommunen müssen bei Projekten, die sie über KIPKI finanzieren möchten, keinen kommunalen Eigenanteil aufbringen und die Fördergelder nicht versteuern. Zudem ist das Programm kombinierbar mit anderen Förderprogrammen.

KIPKI - Wettbewerb

Weitere 60 Millionen Euro stehen im Rahmen eines Wettbewerbs für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung für Kommunen und Unternehmen zur Verfügung.

Mit 25 Millionen Euro sollen Projekte im Rahmen der Wasserstoffstrategie des Landes gefördert werden. Ein zweiter Schwerpunkt liegt mit 35 Millionen Euro auf der Entwicklung nachhaltiger Innenstädte der Zukunft, der Förderung kommunaler Wärmenetze und der nachhaltigen Entwicklung sozialer Begegnungsorte in den Kommunen.

Die Abwicklung des Wettbewerb wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau erfolgen. Die Einzelheiten der jeweiligen Wettbewerbsteile werden in einer Verwaltungsvorschrift bestimmt.

Ansprechpartnerin: Almut Rusbüldt , Telefon 06131 / 16-2621
Innenstädte der Zukunft

 

FAQ KIPKI

Da in vielen Kommunen noch Fragen zu KIPKI und den Fördermöglichkeiten bestehen, beantworten wir die wichtigsten Fragen nach Themen gegliedert: