Die Bauleitplanung ist das zentrale Steuerungsinstrument für die räumliche Entwicklung einer Kommune. Der Flächennutzungsplan bietet als vorbereitender Bauleitplan bereits Möglichkeiten zur Verankerung von Zielen wie Flächeneffizienz, Nutzung Erneuerbarer Energien oder dem Schutz von Flächen, die dem Naturschutz und der Anpassung an Klimawandelfolgen dienen. Im verbindlichen Bebauungsplan können – meist aufbauend auf vorangehenden informellen Planungsschritten (z.B. Entwicklungskonzepte, städtebauliche Rahmenpläne) – schließlich verbindliche Festsetzungen zu Belangen des Klimaschutzes rechtlich verankert werden.
Alles, was heute gebaut wird,
wird auch in 20 bis 30 Jahren noch so bestehen
und muss daher die Klimaneutralität bereits fest im Blick haben.
So kann beispielsweise die Ausweisung von neuen Wohn- und Gewerbegebieten möglichst klimafreundlich gestaltet werden. Vor dem Hintergrund des Ziels der Bundesregierung, bis zum Jahr 2030 die Flächeninanspruchnahme für Siedlungen und Verkehr auf unter 30 Hektar pro Tag zu verringern, ist die Bebauung neuer Flächen jedoch nur dort angemessen, wo es keine Alternative gibt. Vorrang sollte daher stets die Nachverdichtung bestehender Siedlungen sowie die energetische Stadtsanierung haben – auch um die Attraktivität von Innenstädten und historischen Ortskernen zu erhalten und den sogenannten Donut-Effekt zu vermeiden.
Unser Angebot
Gerne beraten wir Kommunen zu Planungsansätzen und Festsetzungsmöglichkeiten im Bereich Klimaschutz. Zudem entwickelt das rheinland-pfälzische Klimaschutzministerium in Kooperation mit der Verbandsgemeinde Wörrstadt aktuell ein Online-Handbuch zu Klimaschutz, Energie und Klimawandelanpassung in Bebauungsplänen. Wir informieren Sie über unseren Newsletter, sobald das Online-Handbuch fertiggestellt ist.
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