Ein Flächennutzungspan liegt auf einem Tisch. Drei Menschen sitzen um den Plan herum. Ein Mensch zeigt mit dem Finger auf den Plan.

Kommunale Wärmeplanung (KWP)

Wärmewende beginnt vor Ort

Seit Anfang 2024 gilt in Deutschland ein neues Gesetz zur Wärmeplanung (WPG). 

Alle Städte und Verbandsgemeinden müssen jetzt einen Plan erstellen, wie die Gebäude in ihrem Gemeindegebiet zukünftig klimafreundlich beheizt und mit Warmwasser versorgt werden können sollen. Auch die Bürger:innen sollen dabei mitreden können.

Die Kommunen erhalten vom Land Rheinland-Pfalz einen Mehrbelastungsausgleich für ihre Arbeit.

Wir helfen Kommunen dabei, ihre Wärmeplanung durchzuführen – Schritt für Schritt und gemeinsam mit den Menschen vor Ort.

 

Zu den Ansprechpartnern

Welchen Weg der Kommunalen Wärmeplanung geht Ihre Kommune?

*durch Klick auf Ihren Finanzierungsweg kommen Sie direkt zu den für Sie relevanten Dokumenten.

Das sind unsere Angebote für Kommunen

Beratung

Sie brauchen Unterstützung auf dem Weg zur kommunalen Wärmeplanung? Senden Sie uns Ihre Anfrage bitte per E-Mail. Unsere kostenfreie Beratung erfolgt dann via E-Mail, Telefon, Videokonferenz oder bei Ihnen vor Ort. 
 

Senden Sie uns Ihre Anfrage

Eine Person hält eine leuchtende Glühbirne in der Hand

Praxishilfen

Wir stellen Ihnen hilfreiche Mustervorlagen für die Ausschreibung und Vergabe, eine Handreichung zum Muster-Leistungsverzeichnis sowie verschiedene Leitfäden z. b. zur Akteursbeteiligung zur Verfügung.


Zu unseren Praxishilfen

Mehrere Hände berühren sich in der Mitte

Vernetzung

Sie möchten mit anderen zum Thema diskutieren und sich austauschen? Dazu organisieren wir regelmäßig Netzwerktreffen für Mitarbeiter:innen von Kommunen und Klimaschutzmanager:innen.
 

Mehr zu unserem Netzwerk

Kommunale Wärmeplanung nach Wärmeplanungsgesetz

Wenn Ihre Kommune keinen Antrag auf Bundesförderung für die freiwillige Wärmeplanung beim ZUG gestellt hat (bis zum 04.12.2023) oder eine Ablehnung erhalten hat, sind Sie nun verpflichtet, eine Kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Das gilt laut Wärmeplanungsgesetz (WPG) und Landesgesetz (AGWPG).*

Wir helfen Ihnen dabei mit:


Wer ist zuständig?
Laut AGWPG sind das die sogenannten planungsverantwortlichen Stellen – also:

  • kreisfreie Städte
  • große kreisangehörige Städte
  • verbandsfreie Gemeinden
  • Verbandsgemeinden

Mehrere planungsverantwortliche Stellen können für mehrere Gemeindegebiete eine gemeinsame Wärmeplanung durchführen.

*Sollte bei Ihnen ein mit Bundesmitteln gefördertes Klimaschutzteilkonzept „Wärmenutzung“ vorliegen (ggfs. auch nur für einen Teil Ihres heutigen Gemeindegebietes), kommen Sie gerne für ein individuelles Beratungsgespräch auf uns zu.

FAQs zum Wärmeplanungsgesetz

Ansprechpartner
Kom. Wärmeplanung

Ich unterstütze Sie, wenn Sie eine Frage zur Kommunalen Wärmeplanung haben.

Nils Füllenbach,
M. Sc.
Referent Kommunale Wärmeplanung
Tel: 0631 34371 197
E-Mail schreiben

Wir beraten Sie gerne

Ansprechpartner
Kom. Wärmeplanung

Ich unterstütze Sie, wenn Sie eine Frage zur Kommunalen Wärmeplanung haben.

Stefan Müller,
Dipl.-Ing. (FH)
Referent Kommunale Wärmeplanung
Tel: 0631 34371 117
E-Mail schreiben

Ansprechpartner
Kom. Wärmeplanung

Ich unterstütze Sie, wenn Sie eine Frage zur Kommunalen Wärmeplanung haben.

Nils Füllenbach,
M. Sc.
Referent Kommunale Wärmeplanung
Tel: 0631 34371 197
E-Mail schreiben

Kommunale Wärmeplanung nach Kommunalrichtlinie

Wir stellen Ihnen Muster-Dokumente für die Ausschreibung und die Vergabe von Leistungen an einen externen Dienstleister zur Verfügung, wenn Sie die kommunale Wärmeplanung nach der Kommunalrichtlinie angehen.

Eine Antragsstellung von Fördermitteln im Rahmen der Kommunalrichtlinie ist nicht mehr möglich, denn die Förderung von Kommunalen Wärmeplänen in der Kommunalrichtlinie ist mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes zum 1.1.2024 ausgelaufen. Auf der Internetseite zur Kommunalrichtlinie ist der Förderschwerpunkt „Kommunale Wärmeplanung“ (Nr. 4.1.11) nicht mehr aufgelistet.

Ihre Ansprechpartner:innen zum Thema Förderung

Wir unterstützen Sie bei Fragen rund um das Thema kommunale Wärmeplanung und Wärmeversorgung.

Sie erreichen uns telefonisch Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 bis 12.30 Uhr unter 0631 34371 777

Gerne können Sie uns auch per E-Mail Ihre Anfrage senden: foerderung@energieagentur.rlp.de


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Was ist die Kommunale Wärmeplanung (KWP)?

Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein wichtiges Werkzeug für Städte und Gemeinden. Sie hilft dabei, die Wärmeversorgung vor Ort klimafreundlich zu gestalten.

Das Ziel: Eine Wärmeversorgung, die kaum noch CO₂ ausstößt – also möglichst klimaneutral ist. Damit leistet die KWP auch einen Beitrag zur sicheren Energieversorgung und verringert die Abhängigkeit von Öl und Gas aus dem Ausland.

Mit der KWP können Kommunen einen Plan entwickeln:

  • Wo wird wie viel Wärme gebraucht?
  • Wie kann diese Wärme umweltfreundlich bereitgestellt werden?

Die Kommunen bekommen damit eine klare Übersicht und können gezielt Maßnahmen umsetzen – zum Beispiel den Ausbau von Wärmenetzen oder den Einsatz erneuerbarer Energien.

Wichtig:
Die Kommunale Wärmeplanung ist kein Bauplan für ein Wärmenetz. Sie zeigt die strategische Richtung, während ein Wärmenetzplan die konkrete Umsetzung beschreibt – also z. B. wo Leitungen verlegt werden.

Kommunale Wärmeplanung und Energieeffizienz: neu gedacht

In diesem Video geben wir einen ersten Überblick darüber, was die Ziele (und die Grenzen) der kommunalen Wärmeplanung sind, welche Verfahrensschritte auf die Kommunen zukommen, und worauf Sie sich als Kommune auf dem Weg zur Energie- und Wärmewende einstimmen können.

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In diesem Video geben wir einen ersten Überblick darüber, was die Ziele (und die Grenzen) der kommunalen Wärmeplanung sind, welche Verfahrensschritte auf die Kommunen zukommen, und worauf Sie sich als Kommune auf dem Weg zur Energie- und Wärmewende einstimmen können.

Kommunale Wärmeplanung in Rheinland-Pfalz

Bisher konnten Kommunen freiwillig eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) erstellen – gefördert durch die Kommunalrichtlinie.

Seit dem 01.01.2024 gilt das Wärmeplanungsgesetz des Bundes. Es verpflichtet die Bundesländer, eigene Regelungen zur Wärmeplanung einzuführen. In Rheinland-Pfalz ist das entsprechende Landesgesetz am 26.04.2025 in Kraft getreten.

Damit wird die Kommunale Wärmeplanung für viele Kommunen zur Pflicht – und zu einem wichtigen Baustein für eine klimafreundliche und zukunftssichere Wärmeversorgung.

Wir helfen Kommunen dabei, ihre Wärmeplanung umzusetzen – Schritt für Schritt und gemeinsam mit den Menschen vor Ort.

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