EEG 2021

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist seit der Einführung im Jahre 2000 eine zentrale Säule der Energiewende und gilt als Steuerungselement für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Das zum 1. Januar 2021 in Kraft getretene EEG 2021 löst das bis dahin geltende EEG 2017 ab.

Kernelemente der Novellierung

  • Die Aufnahme des Langfristziels, dass der gesamte in Deutschland vor dem Jahr 2050 erzeugte und verbrauchte Strom treibhausgasneutral ist. Das bedeutet, dass künftig auch Stromlieferungen nach Deutschland ebenfalls treibhausgasneutral sein müssen.
  • Die einzelnen Ausbaupfade der erneuerbaren Energien werden angepasst, so dass bis zum Jahr 2030 der Anteil an Erneuerbaren bei 65 Prozent liegt.
  • Daneben wird der Ausschreibungsrahmen an vielen Stellen angepasst, so ist z.B. die Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen erweitert worden.
  • Um die Akzeptanz der Energiewende zu verbessern wurden verschiedene Einzelmaßnahmen getroffen. So können künftig Kommunen direkt am Ausbau der Windenergie beteiligt werden, die Eigenversorgung wurde auf Anlagen bis 30 Kilowatt erhöht und auch der Rahmen für des Mieterstroms wurde angepasst.
  • Auch der Bereich der Sektorkopplung erfährt durch die Einführung komplett neuer Paragrafen einen Anschub. Hier stellt der Gesetzgeber vor allem die Wasserstofftechnologien als Schlüsseltechnologien für eine klimaneutrale Gesellschaft in den Fokus.
  • Größere Änderungen gibt es auch im Bereich der technischen Vorgaben zur Steuerung der Anlagen. Kernpunkt sind hierbei sogenannte Smart-Meter-Gateways.
  • Ein sicher sehr zentraler Punkt ist auch die Übergangsförderung für Altanlagen, deren 20-jährige Förderära nun endet. Hierunter fallen ausgeförderte Windenergieanlagen an Land deren Vergütung am 31. Dezember 2020 oder am 31. Dezember 2021 ausläuft oder ausgeförderte Anlagen, die keine Windenergieanlagen an Land sind und eine installierte Leistung von bis zu 100 Kilowatt haben. Andere Anlagen werden auch unter dem EEG 2021 nicht im Rahmen der Einspeisevergütung gefördert. Für diese Anlagen bleibt dann der Wechsel in den Eigenverbrauch oder in die sonstige Direktvermarktung.

Überblick über die wichtigsten Stationen im Gesetzgebungsverfahren

14. September 2020: Referentenentwurf (RefE) BMWi­

17. September 2020: Ende der Stellungnahmefrist zum RefE

23. September 2020: Bundeskabinett verabschiedet EEG-Novelle 2021

30. Oktober 2020: Beratung im Bundestag

6. November 2020: Befassung des Bundesrats mit dem Entwurf.

18. November 2020: Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie

15. Dezember 2020: Beschlussempfehlung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie (BT-Drs.19/25302)

16. Dezember 2020: Bericht des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie (BT-Drs. 19/25326)

17. Dezember 2020: Beschluss des Gesetzentwurfs in Ausschussfassung (BT-Drs. 19/25302) durch den Bundestag.

18. Dezember 2020: Gesetzentwurf passiert Bundesrat.

28. Dezember 2020: Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

1. Januar 2021: Inkrafttreten.

Urfassung: Das EEG 2021 löst das EEG 2017 zum 1. Januar 2021 ab.