Online-Seminar: Förderung von nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur in Unternehmen und Kommunen

Noch bis Ende 2022 können Zuschüsse für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge bei der KfW beantragt werden. Die Ladeinfrastruktur muss auf dem Betriebsgelände errichtet werden.

Gefördert werden neue Ladestationen inklusive Netzanschluss, sofern sie ausschließlich für das Laden von gewerblichen bzw. kommunalen Flotten oder Dienstwagen genutzt werden. Der Investitionszuschuss beträgt bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben, max. 900 Euro pro Ladepunkt. Die maximale Zuschuss­höhe beträgt 45.000 Euro je Standort für Unternehmen. Für Kommunen gilt: Die Höhe des beantragten Zuschusses muss pro Antrag mindestens 9.000 Euro betragen.

Weitere Informationen gibt es auf unser Seite "Fördermöglichkeiten für Elektromobilität und andere alternative Antriebe".

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz bietet am Donnerstag, den 10. November ein Online-Seminar an, um das Förderprogramm im Detail vorzustellen. Eine Anmeldung ist über unsere Website möglich.