Neue Förderung von Konzepten für Mobilitätsstationen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert im Rahmen des Bundesprogramms „Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus)“ die Erstellung von Konzepten mit einem modellhaften Ansatz, die Mobilitätsstationen und Mehrfunktionshäuser innovativ kombinieren.

Hiermit soll eine moderne Mobilitätsstation konzipiert werden, die ein bestehendes oder entstehendes Mehrfunktionshaus mit neuen Mobilitätsangeboten kombiniert. Ziel ist es, die Mobilität der Menschen in ländlichen Räumen zu verbessern. Dabei soll die Mobilitätsstation ein intermodales Verkehrsverhalten ermöglichen, also den Übergang zwischen verschiedenen Verkehrsmitteln vereinfachen.

Die Finanzierung der im Konzept beschriebenen konkreten Einzelmaßnahmen kann nicht durch Mittel der Fördermaßnahme erfolgen.

Die Fördermaßnahme "LandStation – Verknüpfte Mobilität in ländlichen Räumen" richtet sich an ländliche Kommunen der Bundesrepublik Deutschland.

Wie hoch ist die Förderung?

Der maximale Förderanteil im Wege der Anteilfinanzierung für die Konzeptions- und Initialisierungsphase beträgt grundsätzlich 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beziehungsweise -kosten.

Eine höhere Förderquote ist möglich, wenn die Kommune einem Haushaltssicherungskonzept beziehungsweise Haushaltskonsolidierungskonzept unterliegt.

Bewerbungen von strukturschwachen Kommunen werden bei vergleichbarer Eignung und Qualität bevorzugt berücksichtigt.  

Die Zuwendungen werden bei Bewilligung für die Konzeptionsphase auf 75.000 Euro pro Konzept begrenzt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Interessierte können bis zum 30. November 2023 Projektskizzen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Homepage der BLE.