Veränderte BEG Förderkonditionen

Bild: Energieagentur Rheinland-Pfalz

Zum 28.Juli 2022 wurde kurzfirstig die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) angepasst. Dabei wurden KfW-Programmvarianten eingestellt und die Neubau- und Sanierungsförderung angepasst. Damit sollen Vorzieheffekte vermieden werden und Förderangebote aufrecht erhalten werden. Fördermittel werden nun verstärkt bei Sanierungen eingesetzt.

Wegfall von KfW-Krediten, verminderte Fördersätze

Einzelmaßnahmen zur Sanierung der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder zur Heizungsoptimierung werden bis einschließlich 14. August 2022 noch zu den bisherigen Konditionen über Zuschüsse beim BAFA gefördert, eine Kreditförderung über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist nicht mehr möglich. Weitere Änderungen umfassen folgende Förderungen:

  • Der Tilgungszuschuss für Neubauten, die als Effizienzhaus/-gebäude 40 mit NH-Klasse (Nachhaltigkeit) realisiert werden, sinkt von 12,5 auf 5 %
  • Bei Effizienzhäusern/-gebäuden entfällt die Zuschussvariante über das BAFA, künftig sind nur noch Kreditvarianten über die KfW möglich
  • die Zuschussvariante für kommunalen Antragssteller bleibt erhalten
  • Die Förderung von Effizienzhäusern 100 endet
  • Für Baudenkmäler gibt es künftig nur noch 5 statt bisher 25 % Tilgungszuschuss
  • Die Fördersätze für alle weiteren Effizienzhausstufen werden um 25 Prozentpunkte gekürzt
  • Eine Förderung in der Sanierung von mit fossilem Gas betriebenen Wärmeerzeugern entfällt
  • Der Bonus für individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) für Heizungsanlagen entfällt. Neu ist ein Heizungstausch-Bonus von 10 %. Dafür muss eine funktionstüchtige Gasheizung (älter als 20 Jahre) oder eine Öl- / Kohle- bzw. Nachtspeicherheizung ersetzt und das Gebäude künftig ohne fossile Energien beheizt werden. Für den Einbau elektrischer Wärmepumpen mit Wärmequelle Erdreich oder (Ab-)Wasser werden zusätzlich 5 % Bonus gewährt
  •  Ein Ausgleich für die geringeren Fördersätze sollen "deutliche Zinsvergünstigungen" bieten (bis ca. 15 %Subventionswert)
  •  Die Maximalbeträge für Förderungen sinken, von bisher 150.000 auf 120.000 Euro, für Nichtwohngebäude liegt die Grenze bei 2000 Euro pro Quadratmeter NGF bzw. maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben sowohl im Neubau als auch der Sanierung

Neues Programm für "Worst Performace Buildings"

Neu aufgelegt wird ein Programm für die Sanierung von Gebäuden, die zu den "Worst Performing Buildings" (WPB) gehören, also den energetisch schlechtesten 25 % des Gebäudebestandes. Wird das Gebäude gemäß Effizienzstandard 55 oder 40 saniert, wird ein WPB Bonus von 5 % gewährt. Eine Kombination mti EE- oder NH-Klasse ist möglich. Das Programm startet zum 22.September 2022.

Die Förderung war im Frühjahr wegen ausgeschöpfter Mittel kurzfristig gestoppt und für Neubauten stark gekürzt worden. Die nächste Überarbeitung ist für 2023 geplant.

Weitere Informationen zu den neuen Förderbedingungen sind auf der Webseite des Öko-Zentrums NRW zu finden.

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz bietet eine Übersicht über aktuelle Fördermöglichkeiten.