KfW-Sanierungsförderung kann wieder beantragt werden

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat heute mitgeteilt, dass ab Dienstag, den 22. Februar 2022, wieder Anträge bei der KfW für die Sanierung von energieeffizienten Gebäuden sowie für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen gestellt werden können. Entsprechende Haushaltsmittel stehen wieder zur Verfügung.

Grundlage für die Förderung sind die Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) sowie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Das heißt auch, dass die Förderbedingungen für die Sanierungsvorhaben unverändert bleiben.

Vorliegende Anträge: Alle Anträge, die bis einschließlich 23. Januar 2022 bei der KfW eingegangen und noch nicht abschließend bearbeitet sind, sollen geprüft und bei Förderfähigkeit zugesagt werden.

Neubauförderung: Die Programmbestimmungen für die Förderung von energieeffizienten Neubauten (WG und NWG) werden derzeit überarbeitet.

Weitere Informationen sind auf der Webseite des Öko-Zentrums NRW zu finden.