Gas-Streit mit Russland: Frühwarnstufe ausgerufen

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat am Mittwoch die Frühwarnstufe des Gas-Notfallplans ausgerufen. Grund dafür ist der Streit mit Russland über die Bezahlung von Gaslieferungen nach Europa vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs. Russland drohte mit einer Einstellung der Gas-Lieferungen.

Der Notfallplan Gas ist eine Art Maßnahmen-Katalog, der das Vorgehen regelt, wenn Probleme bei der Gas-Versorgung in Deutschland drohen. Der Notfallplan beinhaltet drei Stufen, die je nach Situation vom Bundeswirtschaftsministerium ausgerufen werden:

Stufe 1: Frühwarnstufe

In dieser Phase liegen laut Gas-Notfallplan „konkrete, ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise“ vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches „wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt“. Beispielsweise zählen dazu der Ausfall wichtiger Gas-Lieferanten, die Gefahr einer langfristigen Unterversorgung oder lang anhaltend niedrige Speicherfüllstände.

Damit verbunden ist auch die Bildung eines Krisenstabs, der täglich tagt, um die Gas-Situation zu überwachen und gegebenenfalls die nächste Stufe des Notfall-Plans auszurufen.

Die Gasversorgung ist noch sichergestellt, der Staat greift in dieser Stufe nicht in den Markt ein.

Stufe 2: Alarmstufe

Wird die Gasversorgung gestört oder es tritt eine außergewöhnlich hohe Nachfrage auf, dann regelt beispielsweise der Netzbetreiber die Stabilisierung des Netzes und die Versorgung über Angebot und Nachfrage, etwa durch flexible Beschaffung oder durch Verträge mit vereinbarten Unterbrechungen der Gasversorgung.

Das bedeutet, Unternehmen zahlen einen geringeren Betrag an Gasnetz-Betreiber; diese können wiederum die Versorgung des jeweiligen Unternehmens zeitweise stoppen. In der Alarmstufe wird auch auf Gasspeicher zurückgegriffen.

Der Staat greift auch in dieser Stufe noch nicht in den Gas-Markt ein.

Stufe 3: Notfallstufe

Die Notfallstufe wird ausgerufen, wenn es zu einer „erheblichen Störung der Gasversorgung“ kommt. Es herrscht also ein akuter Mangel und auf dem Markt ist kein Gas für den freien Verkauf verfügbar.

Dann greift der Staat in den Gasmarkt ein, um die Gasversorgung der „geschützten Kunden“, also der privaten Haushalte, Krankenhäuser, Feuerwehr und Polizei sicherzustellen. Dabei übernimmt die Bundesnetzagentur, die für die Regulierung und Wettbewerbsaufsicht zuständig ist, die Abschaltungen, die insbesondere die Industrie betreffen würden.

In welcher Reihenfolge Branchen und Unternehmen kein Gas mehr bekommen, ist allerdings unklar und im Notfallplan bislang nicht festgelegt. Daran wird derzeit gearbeitet um für mögliche Szenarien gerüstet zu sein. Für die Sommermonate gilt die Gasversorgung in Deutschland durch andere Quellen und Speicherbestände als gesichert, auch wenn Russland kein Gas mehr liefern sollte.

Appell zum Gas-Sparen

Habeck verband die Ausrufung der Frühwarnstufe mit einem Appell an Bürgerinnen und Bürger, wie auch gewerbliche Unternehmen und Kommunen, ihre Verbräuche zu reduzieren.

Tipps zum Energiesparen

In unserer Reihe „Energie-Umdenken“ geben wir Tipps, wie Kommunen und Unternehmen im Energie sparen können. Im ersten Teil finden Sie Tipps zum Energiesparen und zur Energieeffizienz. Der zweite Beitrag informiert, was in puncto Strom- und Wärmeerzeugung getan werden kann und Teil drei beschäftigt sich mit Möglichkeiten, fossile Energieträger im Bereich Mobilität zu reduzieren.