Meilenstein für klimafreundliche Mobilität: Mehr als zwei Millionen Fahrzeuge mit dem Umweltbonus gefördert

Bild: Energieagentur Rheinland-PFalz GmbH

BAFA-Präsident Torsten Safarik: "Mit mehr als zwei Millionen geförderten Fahrzeugen ist ein weiterer Meilenstein für die klimafreundliche Mobilität erreicht. Die Elektromobilität ist dank des Umweltbonus im Alltag angekommen. Um diesen Erfolg zu erreichen, haben wir Verfahren maximal beschleunigt, eine digitale Schnittstelle mit dem Kraftfahrbundesamt aufgebaut und vor allem: Die Kolleginnen und Kollegen im BAFA haben Großartiges geleistet."

 

Aktuelle Zahlen

Bei den zwei Millionen geförderten Fahrzeugen bilden die batterieelektrischen Fahrzeuge den größten Anteil von rund 61 Prozent, gefolgt von Plug-In-Hybriden mit rund 39 Prozent. Seit 2016 hat das BAFA insgesamt knapp 9,5 Milliarden Euro an Fördermitteln ausgezahlt.

In diesem Jahr verzeichnet das BAFA bereits mehr als 300.000 Anträge. Dies zeigt den wachsenden Trend zur Elektromobilität in Deutschland. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger setzen beim Autofahren auf umweltfreundliche Alternativen.

 

Daten: BAFA
Fahrzeugtyp Anzahl geförderter Fahrzeuge Ausgezahlte Fördermittel
Batterieelektrisch über 1.230.000 rund 6,4 Milliarden Euro
Plug-In-Hybrid rund 770.000 mehr als 3 Milliarden Euro
Brennstoffzelle rund 400 rund 1,6 Millionen Euro
Insgesamt: 2.000.000 knapp 9.5 Milliarden Euro

 

Entwicklung des Förderprogramms

Seit 2016 fördert die Bundesregierung mit dem Umweltbonus den Umstieg auf klimafreundliche Fahrzeuge. Mit Einführung der Innovationsprämie im Juli 2020 erlebte der Umweltbonus einen starken Schub: Die Nachfrage nach klimafreundlicher Mobilität blieb auf Rekordhoch.

Ab dem 1. Januar 2023 wurde die Förderung konsequent auf klimafreundliche Mobilität ausgerichtet. So werden nur noch Fahrzeuge gefördert, die batterieelektrisch oder per Brennstoffzelle angetrieben werden. Der geförderte Anteil beträgt 4.500 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 Euro. Der Bundesanteil liegt bei 3.000 Euro bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro. Die Mindesthaltedauer beim Kauf und beim Leasing beträgt 12 Monate.

Seit dem 1. September 2023 sind nur noch Privatpersonen antragsberechtigt und ab dem 1. Januar 2024 wird der Bundesanteil für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro auf 3.000 Euro festgelegt.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BAFA und in unserer Fördermittelübersicht.

 

Quelle: BAFA