Umweltbonus ab September nur noch für Privatpersonen

Foto: Energieagentur Rheinland-Pfalz

Ende des ersten Halbjahres 2023 waren in Deutschland laut einer Analyse des Center of Automotive Management 1.170.632 batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) zugelassen. Innerhalb eines Jahres ist der Bestand an E-Pkw um 54,7 Prozent gestiegen. Um die vom Bund angekündigten 15 Mio. Elektroautos bis 2030 zu erreichen, liegt noch ein langer Weg vor uns: Jährlich müssten demnach 2 Mio. E-Autos neu zugelassen werden.

In den vergangenen Jahren hat der Umweltbonus für Elektroautos vielen Privatpersonen und Unternehmern die Anschaffung eines E-Autos erleichtert. Doch laut der neuen Förderrichtlinie zum Umweltbonus sind ab dem 1. September 2023 nur noch Privatpersonen antragsberechtigt. Unternehmen, Selbstständige, Stiftungen, Körperschaften und Vereine können dann nicht mehr von der Kaufprämie profitieren. Das ist zwar bedauerlich, sollte aber Unternehmen nicht daran hindern, ihre Fuhrparks zukunftsfähig aufzustellen, denn sie sind die Treiber der Antriebswende bei Kraftfahrzeugen. Neue Technologien können in gewerblichen Fuhrparks besonders schnell umgesetzt werden. Die durchschnittliche Haltedauer von Dienstwagen liegt in Deutschland bei lediglich vier Jahren, während das Durchschnittsalter aller zugelassener Pkw mehr als zehn Jahre beträgt.

Bei der Umstellung des Fuhrparks ist die Wirtschaftlichkeit eine – wenn nicht die – zentrale Entscheidungsgröße. Zur Ermittlung der aus Fahrzeuganschaffung und -nutzung resultierenden Gesamtkosten hat sich die Analyse der „Total Cost of Ownership“ (TCO) etabliert. Dafür kann der E-Flottenplaner für Rheinland-Pfalz der Lotsenstelle für alternative Antriebe genutzt werden. Mit dem Tool „Emissions- und Kostenrechner“ können die Gesamtkosten verschiedener Fahrzeugvarianten und Antriebsarten ermittelt und verglichen werden.

Weitere Faktoren, die batterieelektrische Fahrzeuge im Vergleich zu Verbrennern attraktiv machen, sind neben der CO2-Reduktion folgende:

Steuerbefreiung bzw. -vergünstigung

Reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmalig zugelassen werden, sind bis zum 31. Dezember 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Nach Ablauf der Steuerbefreiung reduziert sich die zu zahlende Kfz-Steuer um 50 Prozent. Beim Wechsel des Halters bzw. der Halterin kann der Steuervorteil weitergegeben werden.

Für privat genutzte Dienstfahrzeuge gilt außerdem weiterhin bis zum 31. Dezember 2030 die reduzierte Bemessungsgrundlage für die Ermittlung und Versteuerung des geldwerten Vorteils. Diese beträgt 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises für BEV, wenn keine Kohlendioxidemissionen anfallen und der Bruttolistenpreis höchstens 60.000 Euro beträgt, und 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises für BEV, deren Bruttolistenpreis mehr als 60.000 Euro beträgt.

THG-Prämie

Seit 2022 können Halter und Halterinnen von BEV die sogenannte THG-Prämie als zusätzliche Einnahmequelle nutzen. Vergütet werden damit die Emissionen, die bei der Elektromobilität im Vergleich zu konventionellen Antrieben eingespart werden. Dies geschieht über den Treibhausgas-Quotenhandel. Auf diese Weise lässt sich aktuell zwischen 200 und 400 Euro pro Jahr für einen E-Pkw dazuverdienen.

Laden von selbst erzeugtem PV-Strom

Durch das Aufladen der Traktionsbatterie mit selbst erzeugtem PV-Strom gelingt die Unabhängigkeit vom Strompreis und der Eigenverbrauch kann gesteigert werden. Wird anstelle von Netzstrom zu 30 Cent/kWh kostengünstiger PV-Strom zu 10 Cent/kWh in das Elektroauto geladen, reduzieren sich die Fahrtkosten von sechs auf zwei Euro pro 100 Kilometer.

Fördermittel des Bundes

Um den Markthochlauf der Elektromobilität zu beschleunigen, unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BDMV) auch Unternehmen mit verschiedenen Förderprogrammen. Eine aktuelle Zusammenfassung finden Sie auf der Förderübersicht der Lotsenstelle für alternative Antriebe.