Nachfolger Baukindergeld: KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“

Das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ (Programmnummer 300) kombiniert Familienförderung mit dem Thema Klimaschutz.

Gefördert wird der Neubau und der Erstkauf (als Erstkauf gilt ein Kauf bis ein Jahr nach Bauabnahme) selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland. Die Effizienzhausstufe 40 muss erreicht werden.
 

Fördervoraussetzungen:

  • Sie bewohnen die geförderte Immobilie als Eigentümerin oder Eigentümer (mindestens 50 % Miteigentumsquote) selbst.
  • In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
  • Ihr neues Haus oder Ihre Eigentumswohnung ist Ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland.
  • Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 60.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind. 

Neben diesem Programm können Privathaushalte für den Neubau bzw. Ersterwerb eines klimafreundlichen Gebäudes alternativ auch das bereits bestehende KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (Programmnummer 297/298).

 

Kommunen, die klimafreundliche Nichtwohngebäude oder Wohngebäude errichten wollen, sind z.B. in den folgenden seit 1. März bestehenden Zuschussprogrammen adressiert Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (Programmnummer 498, 499)