Jetzt beantragen und profitieren: THG-Prämie für E-Fahrzeuge und öffentliche Ladesäulen

Foto: Energieagentur Rheinland-Pfalz

Halter und Halterinnen von vollelektrischen Elektrofahrzeugen sowie Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten können mit der sogenannten THG-Prämie Geld verdienen. Wie geht das?

Die Elektromobilität spart im Vergleich zu konventionellen Antrieben Emissionen ein und ermöglicht den Verkauf der so erworbenen  "Verschmutzungsrechte" über den Treibhausgas (THG)-Quotenhandel auf europäischer Ebene. Dem Handel vorgeschaltet ist die Zertifizierung: Betreiber öffentlicher Ladeinfrastruktur erhalten für die am Ladepunkt umgesetzten Kilowattstunden vom Umweltbundesamt (UBA) entsprechende Zertifikate. Für Halter:Innen von E-Fahrzeugen (Elektroautos, aber auch Elektromotorräder) sind keine Nachweise über die individuell genutzte Ladestrommenge nötig. Statt dessen ermittelt das UBA jährlich eine pauschalisierte Ladestrommenge und das dadurch vermiedene CO2 pro Fahrzeug (bzw. die daraus resultierenden handelbaren Quotenanteile). Diese liegen pro E-Auto aktuell bei etwa 1.160 kg CO2-Äquivalenten pro Jahr.

Was erstmal kompliziert klingt, ist recht einfach in der Umsetzung. Spezialisierte Zwischenhändler übernehmen in der Praxis die Abwicklung in der Zertifizierung und im Quotenhandel und zahlen den Ladesäulenbetreibern bzw. Fahrzeughaltern basierend auf dem Erlös eine Prämie.

 

Wir geben Ihnen im

Online-Seminar "Jetzt beantragen: THG-Prämie für E-Fahrzeuge und öffentliche Ladesäulen"

einen Einblick in das Thema THG-Quotenhandel und vermitteln Ihnen Grundwissen zur Beantragung der Prämie. 

Das Seminar findet statt am Donnerstag, den 09.02.2023, von 09:00 bis 10:00 Uhr.

Die Teilnahme ist kostenlos. Um teilnehmen zu können, müssen Sie sich vorab bis zum Mittwoch, 8. Februar, über unser Formular anmelden.


Für wen ist das Seminar geeignet?

  • Unternehmen und Kommune, die E-Fahrzeuge (auch Zweiräder mit Zulassungsbescheinigung) in ihrem Fuhrpark haben.
  • Unternehmen und Kommunen, die öffentlich zugängliche Ladepunkte betreiben (auch wenn Dienstleister involviert sind)
  • Privatpersonen, auf die ein E-Fahrzeug zugelassen ist.


Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt. Das Programm und organisatorische Hinweise finden Sie auf der Anmeldeseite.

Das Online-Seminar der Lotsenstelle für alternative Antriebe findet statt in Kooperation mit der IHK Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz und der Geschäftsstelle Elektromobilität "Strom bewegt" der LandesEnergieAgentur Hessen GmbH.


Sie haben leider keine Zeit, dabei zu sein?

Auf unserer Förderübersicht gibt es unter "THG-Prämie für E-Fahrzeuge" bzw. "THG-Prämie für öffentliche Ladeinfrastruktur" Hinweise zur Abwicklung und steuerlichen Behandlung sowie Links zu Übersichten von Dienstleistern.

Außerdem werden wir das Online-Seminar aufzeichnen und in den kommenden Wochen auf unserem YouTube-Kanal veröffentlichen.