Förderung für gewerbliche Schnellladeinfrastruktur gestartet

Foto: Energieagentur Rheinland-Pfalz

Um die Elektrifizierung gewerblicher Flotten zu beschleunigen und die Unternehmen bei der Umstellung auf eine klimafreundliche und zukunftsorientierte Mobilität zu unterstützen, fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw. Gefördert werden gewerblich genutzte, nicht öffentlich zugängliche Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen. Es steht ein Fördervolumen von 400 Mio. Euro zur Verfügung.

Je nach Flottengröße und Fahrprofil macht es Sinn, dass Unternehmen in eigene Schnellladeinfrastruktur investieren. Das neue Förderprogramm richtet sich vor allem an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender (wie z.B. Transport- und Logistikunternehmen, Paketdienste, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste). Neben Ladepunkten für Pkw sind erstmals in einem größeren Rahmen auch Ladepunkte speziell für Lkw förderfähig. Bisher wurden diese Lademöglichkeiten nur kombiniert mit der Fahrzeugbeschaffung gefördert.

Details zur Förderung

Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung: Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 % möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 %. Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000 €, bei Großunternehmen 7.000 €. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000 € und Großunternehmen 15.000 €.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dabei sind folgende Ausgaben förderfähig: Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau.
Die Zweckbindungsfrist beträgt zwei Jahre. Danach könnte die Ladeinfrastruktur auch öffentlich zugänglich gemacht werden.

Antragstellung

Inhaltlich begleitet wird das Förderprogramm von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, die im Auftrag des BMDV die Aktivitäten zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland plant und unterstützt. Die Antragstellung und -bearbeitung erfolgt über den Projektträger Jülich (PtJ). Anträge können ab dem 18. September 2023 über den Projektträger Jülich gestellt werden. Eingegangene Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs geprüft und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bewilligt. Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen.

Infoveranstaltung

Am 09. Oktober 2023 informiert die Lotsenstelle für alternative Antriebe in Kooperation mit der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz im Online-Seminar "Schnellladeinfrastruktur für Unternehmen" über das BMDV-Förderprogramm. Von 10 bis 11 Uhr erhalten Interessierte Informationen zum Förderprogramm und zum Antragsverfahren. Eine Anmeldung ist voraussichtlich ab Montag über den Veranstaltungskalender möglich.

Weitere Details zur Förderung entnehmen Sie der Förderübersicht der Lotsenstelle für alternative Antriebe oder dem "Aufruf zur Antragseinreichung vom 18.09.2023 zur Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen (09/2023)".