Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen"

Von 15. Mai bis 15. August 2023 können Anträge im Rahmen des Förderprogramms „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ gestellt werden.

Gefördert werden:

  • die Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Folgen der Klimakrise (maximale Fördersumme 70.000 Euro),
  • die Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten (maximale Fördersumme 500.000 Euro)
  • die übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ (Personalausgabenförderung maximal in Höhe von 175.000 Euro).

Projekte sollen naturbasierte Lösungen vorschlagen und sich an den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie orientieren.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderung richtet sich an gemeinnützige oder öffentlich-rechtlich organisierte soziale Einrichtungen und deren Trägerschaften. Dabei sind solche Stellen adressiert, deren Tätigkeit in engem Bezug zu vulnerablen Personengruppen steht. Ebenso sollte die soziale Einrichtung bereits durch die Auswirkungen der Klimakrise betroffen sein und daher Schritte ergreifen wollen, um sich an diese anzupassen.

Das sind im Einzelnen:

  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Vereine, Verbände, Stiftungen und Unternehmen des Privatrechts, die gemeinnützig sind

Die Projektauswahl erfolgt in einem Wettbewerbsverfahren. Anträge werden bei der Projektträgerin Z-U-G gestellt. 

Interessierte können sich zur virtuellen Info-Veranstaltung der Z-U-G am 15. Mai 2023 anmelden.