Sanierungsfahrpläne

Ein Sanierungsfahrplan ist eine Form eines energetischen Sanierungskonzepts.
Durch die Analyse des Gebäudes werden Möglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung aufgezeigt. Der Sanierungsfahrplan enthält kurzfristig umsetzbare Energiesparmaßnahmen und zeigt aufeinander abgestimmte Einzelmaßnahmen auf. Dies kann z.B. die Modernisierung der Anlagentechnik oder der Gebäudehülle betreffen. Darüber hinaus zeigt der Sanierungsfahrplan auf, wie das Gebäude schrittweise langfristig umfassend energetisch saniert werden kann.

Durch den Sanierungsfahrplan erhält die Kommune einen Überblick über die Energieverbräuche und Effizienzpotenziale der untersuchten Liegenschaft. Damit kann sie Investitionen besser priorisieren und die Finanzierung planen.

Sanierungsfahrpläne für öffentliche Liegenschaften

Im Rahmen des Projektvorhabens „100 Energieeffizienz-Kommunen RLP“ (EFRE 2014-2020) erarbeitet die Energieagentur Rheinland-Pfalz Sanierungsfahrpläne für verschiedene Gebäudekategorien öffentlicher Liegenschaften und macht diese bekannt:


                                           Sanierungsfahrplan für Grundschule

 

Die Grundschule "Don Bosco" in Niederkirchen wurde in den 60er Jahren gebaut. Sie ist typisch für Liegenschaften dieser Art in Rheinland-Pfalz. Das Schulgebäude befindet sich energetisch in einem sanierungsbedürftigen Zustand, die Bausubstanz ist noch weitgehend original. Der Ist-Zustand des Gebäudes wurde von einem Energieberater genau analysiert. Im Sanierungsfahrplan legt er individuell für das Gebäude dar, wie es energetisch saniert werden kann. Der Fahrplan zeigt auch verschiedene Durchführungsvarianten auf.  In einer Variante ist dabei das Ziel eine kostenoptimierte energetische Sanierung, in einer anderen eine besonders energieeffiziente und in der dritten die Erreichung der Klimaneutralität bis 2050. Der Sachverständige empfiehlt der Gemeinde die Umsetzung der Variante, die die Klimaneutralität bis 2050 zum Ziel hat. Denn hierbei fallen die niedrigeren Energiekosten an, was auch zu geringeren Gesamtkosten führt.

Zum Sanierungsfahrplan der Grundschule "Don Bosco" in Niederkirchen


                                           Sanierungsfahrplan für Kindertagesstätte

 

Mehrere Kommunen folgten dem Aufruf der Energieagentur Rheinland-Pfalz, sich mit ihrer Kindertagesstätte (Kita) für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans zu bewerben. Ausgewählt wurde am Ende die Kita „Flohzirkus“ in Bellheim, da die Liegenschaft aus den 90er Jahren typisch für Kitagebäude in Rheinland-Pfalz ist.
Der Sanierungsfahrplan zeigt auf, wie die Energieeffizienz des Gebäudes durch energetische Maßnahmen, die aufeinander abgestimmt sind, verbessert werden kann. Dabei wird die Wirtschaftlichkeit (Lebenszykluskosten) der Maßnahmen mit berücksichtigt. Ziel ist es, das Gebäude bis 2050 klimaneutral zu gestalten. Andere Kommunen können sich für ihre Gebäude wertvolle Anregungen holen.

Zum Sanierungsfahrplan der Kindertagesstätte "Flohzirkus" in Bellheim


                                           Sanierungsfahrplan für Dorfgemeinschaftshaus


In dem ersten Schritt wurde das Gebäude analysiert und Möglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung aufgezeigt, die aufeinander abgestimmt sind. Zudem gibt er eine Hilfestellung, wie das Gebäude langfristig schrittweise umfassend energetisch saniert werden kann, unter Einbeziehung der thermischen Hülle und Anlagentechnik.

In dem zweiten Schritt wurde, als Alternative der Wärmeerzeugung, eine Machbarkeitsanalyse eines Nahwärmenetzes mit der benachbarten Grundschule durchgeführt.

Der Sanierungsfahrplan zeigt einen exemplarischen Weg auf, wie die Energieeffizienz des Gebäudes schrittweise verbessert werden kann.

Zum Sanierungsfahrplan des Dorfgemeinschaftshauses in Großlittgen


                                           Sanierungsfahrplan für Rathaus

Nach der Ermittlung des Ist-Zustandes wurden die Schwachstellen analysiert und Maßnahmen (z. B. Dämmung der Gebäudehülle, Erweiterung der PV-Anlage) zur Sanierung erarbeitet. Dies kann als Gesamtsanierung oder in zeitlicher Reihenfolge einzelner Maßnahmen und Maßnahmenpakete erfolgen.

Dabei wurden ein Luftdichtigkeits- und Lüftungskonzept sowie Möglichkeiten zur Reduzierung von Wärmebrücken berücksichtigt und bewertet. Die Effektivität wird anhand der voraussichtlichen Energieeinsparung (End- und Primärenergie), Wirtschaftlichkeit (Investitionskosten, Fördermittel und Brennstoffkosteneinsparung) und Schadstoffbelastung (CO₂) der Maßnahmen beurteilt.

Zum Sanierungsfahrplan des Rathauses in Altenkirchen


Förderung: Erstellung Sanierungsfahrplan

Die Erstellung eines Sanierungsfahrplans kann gefördert werden:

  • Das Programm "Energieberatungen für Nichtwohngebäude von Kommunen" fördert die Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts oder die Neubauplanung energieeffizienter kommunaler Nichtwohngebäude. Die Zuwendung beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 8.000 Euro. Für die Präsentation des Beratungsberichts kann zusätzlich eine Zuwendung in Höhe von 500 Euro beantragt werden.
  • Die Energieagentur Rheinland-Pfalz informiert über alle Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz.

Förderung: Umsetzung von Maßnahmen

Auch die Umsetzung der im Sanierungfahrplan dargelegten Maßnahmen kann gefördert werden:

  • Das Faktenpapier "Fördermittel für die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen in öffentlichen Liegenschaften" enthält eine Zusammenstellung relevanter Förderprogramme
  • Im Rahmen der Kommunalrichtlinie erhalten Kitas und Schulen eine um fünf Prozentpunkte erhöhte Förderquote (Stand 2019)
  • Eine Alternative zur Umsetzung von Maßnahmen ohne eigene Finanzierung ist das Energiespar-Contracting
  • Die Energieagentur Rheinland-Pfalz informiert über alle Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz. 

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