Ziele setzen

Ziele definieren

Unter Rückgriff auf das Leitbild, welches langfristige strategische Ziele enthält, werden kürzer angelegte operative Ziele für die einzelnen Handlungsfelder formuliert.


Beispielsweise die  Leitbildgrundsätze „Energie sparen“ und „kontinuierliche Steigerung der Energieeffizienz“ können durch das operative Ziel „Verringerung des Gesamtenergieverbrauchs um 10 %“ konkretisiert werden.

Bereits vorhandene Ziele aus einem Klimaschutzkonzept oder Masterplan 100 % Klimaschutz, welche im Rahmen des NKI erstellt wurden, können verwendet und dargestellt werden.

Eine rheinland-pfälzische Kommune schreibt in ihrem Leitbild: „Im Rahmen des „Masterplan 100% Klimaschutz“ verfolgt die Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn bis zum Jahr 2050 die ambitionierte Zielsetzung einer 100%igen Strom- und Wärmeversorgung aus Erneuerbaren Energien, eine bis zu 95%ige Treibhausgasreduktion sowie die Steigerung des Anteils der Erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch auf 60%. Die Ortsgemeinde sucht damit den Schulterschluss zu den Zielen der Bundesregierung“.


Energie- und Klimaschutzmaßnahmen entwickeln
Die Maßnahmenentwicklung erfolgt  auf Basis der IST-Analyse. Im Handlungsfeld Gebäude gibt beispielsweise der Kennwertevergleich, durch Abweichungen der Kennwerte in Bezug auf die Vergleichswerte, erste Hinweise zu Einsparpotenzialen.

Empfehlenswert ist, zunächst viele Maßnahmen zu sammeln, um eine gute Basis zur Auswahl für kurz- und mittelfristig realisierbare Maßnahmen zu schaffen. Die Maßnahmenideen erfasst und charakterisiert man möglichst im gleichen Format z.B. unter folgenden Kriterien:

  • Kurzbeschreibung
  • Startzeitpunkt und Fertigstellung
  • Einsparpotenzial
  • Kosten
  • Beteiligte Akteure, etc.

Die VG Offenbach a. d. Queich bezieht seine BürgerInnen mittels Online-Beteiligung kontinuierlich mit ein.


Maßnahmen priorisieren
Um geeignete Maßnahmen zu priorisieren und auszuwählen, werden Kriterien zur Bewertung festgelegt und eine sinnvolle Gewichtung angewendet. Diese sind beispielhaft in der folgenden Tabelle aufgeführt.

 

Die Maßnahmenauswahl erfolgt insbesondere nach Rangfolge der Priorisierung. Dabei sollte geprüft werden, welche Ziele ursprünglich festgelegt wurden  und ob diese eingehalten werden können (z.B. Ziele der Politik, Bundesziele).  Die ausgewählten Maßnahmen werden in einer Auflistung zusammengestellt.


Energie- und Klimaschutzprogramm aufstellen
Die ausgewählten Ziele und Maßnahmen werden im Energie- und Klimaschutzprogramm  (EKP) zusammengefasst. Das EKP wird im Gemeinderat beschlossen und anschließend veröffentlicht. Es baut auf das Leitbild auf und konkretisiert dieses. Für die folgenden drei Jahre bestätigt das EKP das Bekenntnis zum Thema Klimaschutz aus dem Leitbild und dient Maßnahmenbezogen als Grundsatzbeschluss.


Nächster Schritt: Maßnahmen finanzieren und planen