KfW-Förderprogramme für energetische Stadtsanierung beendet

Bild: Energieagentur Rheinland-Pfalz

Drei KfW-Programme zur Energetischen Stadtsanierung werden nicht fortgeführt:

  • „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement“ (Programmnummer 432)
  • „IKK-Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung“ (Programmnummern 201) 
  • „IKU-Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung“ (Programmnummern 202)

Die Antragstellung und -bewilligung war bereits im Dezember 2023 nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt gestoppt worden. Im Bundeshaushalt 2024 stehen nun keine weiteren Mittel für das Programm Energetische Stadtsanierung zur Verfügung, weshalb die Programme beendet werden. Bislang sind in der Finanzplanung auch keine Mittel für die Folgejahre vorgesehen.

Was passiert mit bereits gestellten Anträgen?

Bereits eingegangene, aber noch nicht zugesagte Anträge werden an die Antragsteller zurückgesandt.

Bereits zugesagte Förderdarlehen und Zuschüsse sind davon nicht betroffen.


Für die Finanzierung kommunaler energetischer Maßnahmen stehen Kommunen weiterhin die bestehenden Investitionsförderprodukte insbesondere im Bereich Klima und Umwelt ebenso wie die Basisfinanzierung im Investitionskredit Kommunen zur Verfügung.