Gemeinde Gornhausen unterstützt aktiv Bürgerinnen und Bürger bei der Energiewende

Bei der Umsetzung der Energiewende und den zurzeit hohen Energiekosten ist eine Erhöhung der Energieeffizienz unumgänglich. Um die eigenen Bürgerinnen und Bürger bei dieser Aufgabe zu unterstützen, hat die Gemeinde Gornhausen in der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues eine Richtlinie zur Förderung von Energieeinsparungen in Haushalten beschlossen. In der Gemeinderatsitzung vom 10. November 2022 wurden die Rahmenbedingungen für die Förderperiode 2023 geklärt.

Folgende Maßnahmen können u.a. gefördert werden:

  • Energieberatung
  • Anschaffung energieeffizienter Elektrogeräte
  • Neuinstallation einer Dach-Photovoltaikanlage
  • Fenster- und Türenaustausch
  • Dämmung von Wohnhäusern
  • Wärmepumpen oder andere nachhaltige Heizsysteme
  • Elektroautos

Fördervoraussetzung ist, dass bei Anschaffung eines Elektrogeräts nur jeweils eines von einer Sorte gefördert wird. Außerdem muss das jeweilige Gerät in der Ortsgemeinde genutzt werden. Bei Maßnahmen am Gebäude oder Grundstück, werden nur diese gefördert, die sich in der Ortsgemeinde befinden.

Der Antrag kann nur durch eine Antragsvorlage beim Bürgermeister gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt frühestens nach Anschaffung bzw. Inbetriebnahme oder Fertigstellung. Antragsberichtigt sind nur Vereine, Bewohnerinnen und Bewohner in der Ortsgemeinde Gornhausen.

Finanziert wird die Förderung zum Teil durch Pachteinnahmen für Windkraftanlagen auf gemeindeeigenen Flächen.

Bei Rückfragen kann gerne der Ortsbürgermeister Stefan Wagner (Tel.: 0170 6162741, E-Mail: gemeinde@gornhausen.de) kontaktiert werden. Für genauere Informationen können die Richtlinie sowie das Antragsformular unter der Gemeindewebseite aufgerufen werden.

Quelle: Gemeinde Gornhausen