Förderaufrufe "Kommunale Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen" und "Modellprojekte für intelligente Energiesysteme"

Bild: Energieagentur Rheinland-Pfalz

EFRE-Fördercall "kommunale Gebäudeenergieeffizienzmaßnahmen"

Fördergegenstand ist die umfassende energetische Sanierung von Bestandsgebäuden in den Objektklassen (Sport-)Hallen, Schulen und Kitas. Förderschwerpunkt ist die Übergangsregion Trier (ÜR, ehemaliger Verwaltungsbezirk Trier bestehend aus der Region Trier mit den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg und Vulkaneifel sowie der kreisfreien Stadt Trier), in die ein Großteil der EFRE-Mittel fließt. Für die stärker entwickelten Regionen (SER) in Rheinland-Pfalz stehen in gewissem Umfang auch Mittel zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften beteiligt oder deren Mitglied sie sind. Der Zuschuss beträgt bis zu 90 Prozent.

Verfahren & Bewerbungen

Das Verfahren ist zweistufig, bestehend aus Fördercall und folgendem formalen Antrag. Je Antragsteller dürfen in der Region ÜR (Region Trier) maximal vier Fördercall-Bewerbungen sowie in der Region SER (übriges RLP) maximal zwei Fördercall-Bewerbungen eingereicht werden.

Fördervorhaben, die im Rahmen des ersten Fördercalls PSZ-SZ 2.i-1 keinen Zuschlag erhalten haben, können sich nicht erneut bewerben. Fördervorhaben, die im ersten Fördercall einen Zuschlag, jedoch keine Bewilligung erfahren haben, sind für den zweiten Fördercall zugelassen.

Die Kumulierung mit weiteren staatlichen Zuschüssen für den gleichen Fördergegenstand ist ausgeschlossen.

Bewerbungen können bis zum 16. August 2024 eingereicht werden. Für die Beratung zum EFRE-Call ist das MKUEM zuständig (foerderung-energie@mkuem.rlp.de)

EFRE-Fördercall "Modellprojekte für intelligente Energiesysteme"

Hier sind insbesondere investive innovative Projekte im Bereich intelligente Energiesysteme, Netze und Speicher angesprochen. Modell- und Demonstrationsprojekte in diesen Bereichen sollen die Möglichkeit zur Erprobung bzw. Einführung neuer Technologien, Strategien oder Verfahren geben. Die Förderung zielt dabei auf zukunftsträchtige, innovative Ansätze mit möglichst hoher CO2-Einsparung bzw. einer Verbesserung der Marktdurchdringung mit erneuerbaren Energieträgern ab.

Für obigen Schwerpunkt können im Bereich Infrastruktur kommunale Gebietskörperschaften, Energieversorgungsunternehmen und KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen) sowie im Bereich produktive Investitionen KMU gefördert werden.

Weitere Infos zu beiden Förderaufrufen finden Sie auf der Themenseite des MKUEM.