Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert mit einem aktuellen Förderaufruf „Innovationsförderung“ Projekte, die einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele durch die Umsetzung innovativer und umfassender Konzepte des Betrieblichen Mobilitätsmanagements (BMM) leisten.
Was wird gefördert?
- innovative und umfassende Umsetzungsprojekte des BMM auf der Basis bereits vorliegender Mobilitätskonzepte oder vertiefter, konzeptioneller Überlegungen, die digitale Innovationen (z. B. Mobility-as-a-Service), prozessuale Innovationen (z. B. Mobilitätsbudget) oder Innovationen für Organisationen (z. B. Kooperationen mit der kommunalen Verkehrsplanung) enthalten.
- Umsetzung von Maßnahmen in den Themenbereichen
- a) Mitarbeitermobilität und Pendlerverkehre,
- b) Flottenmanagement und –umbau,
- c) Dienstreisen und Werksverkehre,
- d) Kunden- und Besucherverkehre
Wer wird gefördert?
- juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts,
- Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
- natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind,
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Wie wird gefördert?
- Förderquote von bis zu 80% für Öffentliche Einrichtungen
- Bagatellgrenze von 200.000 Euro an zuwendungsfähigen Ausgaben
- Zweistufiges Antragsverfahren: Frist für Projektskizze 11.08.2025
- Es ist geplant, dass eine Bewilligung ab 01.01.2026 ausgesprochen wird. Für die geförderten Projekte soll eine Laufzeit bis spätestens 30.06.2027 festgelegt werden