Förderanträge wieder möglich

Bild: Energieagentur Rheinland-Pfalz

Nach dem vorübergehenden Antragsstopp als Folge der Haushaltssperre, sind bei einigen Förderprogrammen wieder Anträge möglich.

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
Für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist das Antragsportal wieder geöffnet.

Energieberatung Nichtwohngebäude und Energieberatung Wohngebäude sowie Aufbauprogramm Wärmepumpe
Die Antragstellung und die Bewilligung sind bei folgenden Programmen unter den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung (bzw. unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel) ab sofort möglich:
•            Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
•            Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
•            Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
Anträge für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien, voraussichtlich ab Donnerstag, den 15. Februar 2024, wieder gestellt werden.

Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) mit Kommunalrichtlinie
Die Antrags- und Bewilligungspause für KTF-Förderprogramme des BMWK ist aufgehoben. Damit können wieder Anträge in den Förderprogrammen gestellt werden. Außerdem können bereits vorliegende Anträge nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung beschieden werden.

 

Weitere Förderprogramme bzw. Förderbereiche, bei denen die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben ist, sind auf der Website des BMWK gelistet.

 

Wie geht es mit der Förderung der Kommunalen Wärmeplanung weiter?

Eine Antragsstellung im Rahmen der Kommunalrichtlinie ist nicht mehr möglich, denn die Förderung von Kommunalen Wärmeplänen in der Kommunalrichtlinie ist mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes zum 1.1.2024 ausgelaufen. Auf der Internetseite zur Kommunalrichtlinie ist der Förderschwerpunkt „Kommunale Wärmeplanung“ (Nr. 4.1.11) nicht mehr aufgelistet.

Über das Bundesbauministerium wird der Bund im Jahr 2024 insgesamt 500 Mio. Euro für die Erstellung von Kommunalen Wärmeplänen zur Verfügung stellen. Wie die Unterstützung genau aussehen wird, ist Gegenstand der derzeitigen Beratungen, auch zwischen dem Bund und den Ländern.