Energetische Stadtsanierung
(KfW 432)
Mit dem Förderprogramm Energetische Stadtsanierung wird die Entwicklung integrierter Quartierskonzepte für energetische Sanierungsmaßnahmen mit einem Zuschuss unterstützt. Integrierte Quartierskonzepte zeigen unter anderem die technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale, Optionen zum Einsatz erneuerbarer Energien in der Quartiersversorgung und Möglichkeiten für die Anpassung an den Klimawandel im Quartier auf. Außerdem wird ein Sanierungsmanagement bezuschusst, das die Planung sowie die Realisierung der in den Konzepten vorgesehenen Maßnahmen begleitet und koordiniert.
Ziel der Förderung ist insbesondere die Erhöhung der Energieeffizienz im Quartier und die beschleunigte Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung im Quartier.
Sie interessieren sich für das Förderprogramm? Wir beraten Sie gerne.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben (90 Prozent für finanzschwache Kommunen). Für die integrierten Quartierskonzepte gilt ein Förderhöchstbetrag von 200.000 Euro je Quartier. Das Sanierungsmanagement kann für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren beantragt werden. Der Förderhöchstbetrag liegt je Quartier bei 400.000 Euro. Es können sowohl Sach- als auch Personalausgaben bezuschusst werden. Die Beantragung der Förderung erfolgt über die KfW.
FAQ zur energetischen Stadtsanierung
FAQ zur energetischen Stadtsanierung
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- Wir leisten Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln.
- Wir klären grundsätzliche Fragen mit Fördermittelgebern.
- Wir unterstützen bei Bedarf auch nach der Antragstellung.
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Sie erreichen uns telefonisch Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 bis 12.30 Uhr unter 0631 34371 777
Gerne können Sie uns auch per E-Mail Ihre Anfrage senden: foerderung@energieagentur.rlp.de