Neues Förderprogramm des Bundes: "Sanierung kommunaler Sportstätten"

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Für den  Projektaufruf 2025/2026 stehen 333 Millionen Euro zur Verfügung. 

Das Bundesprogramm SKS zielt darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen.

Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. 
Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen.

Förderung

Die Zuwendungen werden als Projektförderung in Form der Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse bewilligt. Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 Euro, der Höchstbetrag  liegt bei 8 Millionen Euro. 

Die Projekte müssen von den Kommunen bzw. Landkreisen mitfinanziert werden. Der Bund fördert bis zu 45 Prozent und bei Kommunen in Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Entsprechend beträgt der aufzubringende kommunale Eigenanteil mindestens 55 Prozent bzw. bei Kommunen in Haushaltsnotlage mindestens 25 Prozent.

Verfahren 

Die Antragstellung erfolgt zweistufig. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.

Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Weitere Infos finden Sie im Projektaufruf. 

Infoveranstaltung

Das Projekt Stadt.Land.Stark bietet eine Online-Infoveranstaltung an, in der Sie sich genauer über das Förderprogramm informieren können:

Donnerstag, 06.11.2025 – 8:30 Uhr

An Zoom-Meeting teilnehmen         
Meeting-ID: 833 2715 1145

Stadt.Land.Stark plant außerdem tiefergehende Werkstattrunden. Diese werden voraussichtlich im November 2025 stattfinden.