Im KfW-Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (Programmnummer 444) wurde das Merkblatt angepasst. Wichtigste Neuerung ist die Einführung einer Bagatellgrenze: Der zusagefähige Zuschuss muss für jeden eingereichten Antrag mindestens 15.000 Euro betragen.
Das Programm ist mit Zuschüssen in Höhe von 80 Prozent bzw. 90 Prozent für finanzschwache Kommunen weiterhin sehr attraktiv.
Gefördert werden unter anderem:
- Entsiegelungsmaßnahmen zur Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen und die Erstellung kommunaler Entsiegelungskonzepte
- Baumpflanzungen
- die Anlage kleiner, naturnaher Parkflächen sowie Naturerfahrungsräume und urbane Wälder
- Umstellung auf ein naturnahes Grünflächenmanagement
- Renaturierung innerörtlicher Kleingewässer
Antragsberechtigt sind:
- kommunale Gebietskörperschaften
- Gemeindeverbände
- Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- kommunale Zweckverbände
- weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind
Kommunen dürfen Zuschüsse zweckbestimmt für förderfähige Maßnahmen an Dritte (z.B. Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund, gemeinnützige Vereine, Wohnungsgenossenschaften) weiterleiten.
Ebenfalls angepasst wurde die Liste der nicht förderfähigen Gehölze.
Weitere Infos: www.kfw.de/444