Landesgesetz zur Wärmeplanung in Kraft getreten

Bild: Energieagentur Rheinland-Pfalz

Am 26. April 2025 ist das Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz (AGWPG) in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Damit erhalten Kommunen nun Planungssicherheit für die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung.

Mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) des Bundes am 1. Januar 2024 hat der Bund die Länder zum Erlassen von Regelungen für eine flächendeckende Wärmeplanung durch die Kommunen verpflichtet. Laut WPG müssen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihren Wärmeplan bereits bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis 30. Juni 2028. Mit dem Ausführungsgesetz zum WPG ist nun die rechtliche Grundlage auf Landesebene gegeben. 

Kommunen, die keine Förderung nach Kommunalrichtlinie beantragt oder erhalten haben, erstellen den kommunalen Wärmeplan nach dem Landesgesetz AGWPG und erhalten dafür so genannte Konnexitätszahlungen. Das betrifft rund 33 Prozent der Kommunen.

Eckpunkte des Gesetzes

  •  Mit dem Gesetz wird die Pflicht zur Wärmeplanung auf die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte, die verbandsfreien Gemeinden und die Verbandsgemeinden übertragen.
  • Das Gesetz eröffnet die Möglichkeit zur Kooperation der sogenannten planungsverantwortlichen Stellen.
  • In dem Gesetz sind Regelungen zur vereinfachten Wärmeplanung enthalten. Für (Orts-)Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kann demnach ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden. Im vereinfachten Verfahren können beispielsweise weniger Stellen beteiligt und die Datenerfassung und Kartierung vereinfacht werden.
  • Außer für 47 Städten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kann für alle anderen 2.254 (Orts-)Gemeinden das vereinfachte Verfahren genutzt werden.
  • Der Bund stellt Rheinland-Pfalz für die Durchführung der Wärmeplanung über fünf Jahre hinweg insgesamt 24 Millionen Euro zur Verfügung. Dieses Geld wird vollumfänglich für die Wärmeplanung eingesetzt.
  • Basierend auf der Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Konnexitätsregelung wurden die Berechnungen des Mehrbelastungsausgleichs angepasst.
  • Außerdem erhalten auch Kommunen, die schon vor Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes mit der Wärmeplanung begonnen haben, für den Aufbau von Kompetenzen zur Wärmeplanung Gelder.

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz unterstützt und begleitet Kommunen bei der Vorbereitung und Durchführung der kommunalen Wärmeplanung ebenso wie bei der Umsetzung der Maßnahmen, die aus der kommunalen Wärmeplanung abgeleitet werden. Interessierte Kommunen können sich gerne an Stefan Müller, Nils Füllenbach und Martin Bach wenden (kwp@energieagentur.rlp.de).