Im Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) wurden die für Zuweisungsempfänger geltenden Fristen um je ein Jahr verlängert.
Damit gelten nun folgende Fristen:
- Letzter Mittelabruf: 31. Januar 2027
- Umsetzungsfrist (Frist für die Bildung zweckgebundener Rücklagen): 30. Juni 2027
- Frist für das Einreichen des Verwendungsnachweises:
31. Dezember 2027
Die entsprechende Änderung des KIPKI-Gesetzes wurde vom rheinland-pfälzischen Landtag am 8. Oktober 2025 beschlossen. Am 22. Oktober 2025 wurde das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 20 verkündet. Damit ist die Fristverlängerung seit dem 23. Oktober 2025 in Kraft.
KIPKI Programm
Mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) fördert die Landesregierung Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in den Kommunen. Das Programm besteht aus zwei Teilen: der Pauschalförderung und dem Wettbewerb. Der Förderumfang beträgt insgesamt 250 Mio. Euro.
Die Energie- und Klimaschutzagentur berät zur Pauschalförderung. Damit können Kommunen beispielsweise Solaranlagen (unter Ausschluss von EEG-geförderten Anlagen), den Aufbau einer Ladeinfrastruktur, die Beschaffung von E-Fahrzeugen oder auch die Umstellung auf LED-Beleuchtung finanzieren.
Bei aufkommenden Fragen steht Ihnen das KIPKI-Team der Energie- und Klimaschutzagentur RLP gerne unter kipki@energieagentur.rlp.de zur Verfügung.