Privatpersonen und Unternehmen, die vollelektrische Fahrzeuge besitzen, steht jährlich eine sogenannte „THG-Prämie“ zu. Vergütet werden damit die Treibhausgasmissionen (THG-Emissionen), die bei der Elektromobilität im Vergleich zu konventionellen Antrieben eingespart werden.
Halter und Halterinnen von E-Fahrzeugen können ihre THG-Prämien online über Dienstleister geltend machen, die die Zertifikate sammeln und an quotenpflichtige Mineralölunternehmen weiterverkaufen.
Der jährliche Stichtag für die Dienstleister zur Vermarktung der THG-Prämien im Quotenhandel ist der 15. November. Für Privatpersonen und Unternehmen ist es empfehlenswert, eigene Anträge bereits bis Ende Oktober oder sogar früher zu stellen, um sicherzugehen, dass die Prämien für das aktuelle Jahr gesichert sind.
Näheres dazu erfahren Sie auf unserer Themenseite zu den Fördermöglichkeiten für alternative Antriebe.