Großbatteriespeicher – Rechtliche Rahmenbedingungen und Praxisbeispiele

Bild: Jennifer Weyland

Bis vor kurzem waren Batteriespeicher im BauGB noch nicht ausdrücklich als privilegiertes Vorhaben nach § 35 BauGB aufgezählt. Sie wurden lediglich über  § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB eingeordnet, was aufgrund des Begriffs der „Ortsgebundenheit“ rechtlich unsicher war. Mit der am 13. November 2025 im Bundestag beschlossenen Änderung des § 35 Abs. 1 BauGB wurde unter anderem die ausdrückliche Privilegierung von Batteriespeicheranlagen ab einer Speicherkapazität von 1 MWh eingeführt. Damit wird künftig eine rechtssichere Planung im Außenbereich möglich.

Im Rahmen der Veranstaltung „PlanTALK: Großbatteriespeicher – Rechtliche Rahmenbedingungen und Praxisbeispiele“ gaben Referenten einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Batteriespeicher, insbesondere die Voraussetzungen für ihre Errichtung im Außenbereich und innerhalb von Bebauungsplangebieten, weitere fachrechtliche Anforderungen sowie die Genehmigungsverfahren. 

Die beiden Projekte „KIPKI-Teilprojekt: Installation eines Batteriespeichers an der Gruppenkläranlage in Riol“ und „Großbatteriespeicherpark in Föhren“ wurden als Praxisbeispiele vorgestellt. Zudem wurde ein Ausblick auf die zukünftige Entwicklung von Großbatteriespeichern und ihre Bedeutung für die Energiewende gegeben. 

Die Veranstaltung, die Mitte November stattfand, läutete erfolgreich den Auftakt eines neuen Online-Formats zu kommunaler Planung und Klimaschutz ein. PlanTALK bietet in 60 bis 90 Minuten Fachimpulse, Praxisbeispiele und Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch für eine zukunftsfähige Stadt- und Siedlungsentwicklung.

Der nächste Termin für PlanTALK ist bereits in Planung: Anfang 2026 soll es um den ebenfalls im Bundestag beschlossenen Bauturbo und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Siedlungsentwicklung gehen. Am 26. November 2025 findet zudem die Veranstaltung „RED III: Wesentliche Änderungen und Auswirkungen der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie auf kommunale Planungsprozesse“ statt.

Bei planungsrechtlichen Fragestellungen oder Anregungen zum PlanTALK wenden Sie sich bitte an das Referat Energierecht und Bauleitplanung unter bauleitplanung@energieagentur.rlp.de