Förderaufruf Radwegebau

Bild: Energieagentur Rheinland-Pfalz

Im Rahmen des 2. Förderaufrufs „Förderung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen - Radwegebau“ werden 2,0 Mio. Euro ELER-Mittel für neue Radwege-Projekte bereitgestellt (ELER: Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Das Ziel dieser Förderung ist es, Radwege einschließlich Pendler-Radrouten in ländlichen Räumen beispielhaft zu entwickeln und damit die Lebensqualität in ländlichen Räumen für die Bevölkerung zu verbessern. Ein weiteres Potenzial liegt im Fahrradtourismus.

Was wird gefördert?

  • Erstellung eines kommunalen Radverkehrskonzeptes (ohne Baumaßnahmen)
  • Radwegebaumaßnahme

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte mit bis zu 100.000 Einwohner (Eine Förderung in den Städten/Stadtteilen von Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier ist ausgeschlossen)
  • Gemeindeverbände
  • Verbandsgemeinden
  • Andere Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Zweckverbände

Wie wird gefördert?

  • Maximal 43 Prozent EU-Anteil

Antragsverfahren

  • Zweistufiges Wettbewerbsverfahren
  • Frist: 24. Oktober 2025

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