Im Rahmen des 2. Förderaufrufs „Förderung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen - Radwegebau“ werden 2,0 Mio. Euro ELER-Mittel für neue Radwege-Projekte bereitgestellt (ELER: Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Das Ziel dieser Förderung ist es, Radwege einschließlich Pendler-Radrouten in ländlichen Räumen beispielhaft zu entwickeln und damit die Lebensqualität in ländlichen Räumen für die Bevölkerung zu verbessern. Ein weiteres Potenzial liegt im Fahrradtourismus.
Was wird gefördert?
- Erstellung eines kommunalen Radverkehrskonzeptes (ohne Baumaßnahmen)
- Radwegebaumaßnahme
Wer wird gefördert?
- Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte mit bis zu 100.000 Einwohner (Eine Förderung in den Städten/Stadtteilen von Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier ist ausgeschlossen)
- Gemeindeverbände
- Verbandsgemeinden
- Andere Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Zweckverbände
Wie wird gefördert?
- Maximal 43 Prozent EU-Anteil
Antragsverfahren
- Zweistufiges Wettbewerbsverfahren
- Frist: 24. Oktober 2025