Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Für den Projektaufruf 2025/2026 stehen 333 Millionen Euro zur Verfügung. Kommunen können ab sofort bis einschließlich 15. Januar 2026 eine Interessensbekundung ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen.
Das Bundesprogramm SKS zielt darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen.
Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze.
Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen.
Förderung
Die Zuwendungen werden als Projektförderung in Form der Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse bewilligt. Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 Euro, der Höchstbetrag liegt bei 8 Millionen Euro.
Die Projekte müssen von den Kommunen bzw. Landkreisen mitfinanziert werden. Der Bund fördert bis zu 45 Prozent und bei Kommunen in Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Entsprechend beträgt der aufzubringende kommunale Eigenanteil mindestens 55 Prozent bzw. bei Kommunen in Haushaltsnotlage mindestens 25 Prozent.
Verfahren
Die Antragstellung erfolgt zweistufig. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.
Weitere Infos finden Sie im Projektaufruf.