Rechtliche Rahmenbedingungen

Bei der Genehmigung einer geothermischen Anlage müssen verschiedenen Landes- und Bundesgesetze beachtet werden. Hierzu zählen unter anderem das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Landeswassergesetz (LWG), das Bundesberggesetz (BBergG), sowie das Geologiedatengesetz (GeolDG).

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie dem Landeswassergesetz (LWG) bedarf jede Anlage zur Nutzung oberflächenaher Geothermie einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Die Genehmigung einer solchen Anlage erfolgt über die Unteren Wasserbehörden der Kreise und kreisfreien Städte. Sie entscheiden, ob eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt werden kann und welche Auflagen einzuhalten sind. – Details finden Sie dazu bei den jeweiligen Technologien (Erdwärmekollektor, Erdwärmekorb, Erdwärmesonde).

Anlagen der Tiefen Geothermie und Erdwärmesonden mit mehr als 100 Metern Tiefe  sind laut Bundesberggesetz (BBundG) betriebsplanpflichtig. Die Betriebsplanpflicht wird durch die Abteilung Bergbau des Landesamtes für Geologie und Bergbau festgestellt. Nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) sind Untersuchungen vor Beginn der Arbeiten dem Landesamt für Geologie und Bergbau anzuzeigen.