Marktstammdatenregister

Nach zahlreichen Verzögerungen ist am 31. Januar 2019 das Webportal des Marktstammdatenregisters geöffnet worden. Mit der Inbetriebnahme des umfassenden, behördlichen Registers sollen vor allen Dingen genauere und belastbare Zahlen aller bestehenden und künftig hinzugebauten Anlagen generiert werden. Das Register wird von der Bundesnetzagentur betrieben - die Registrierung ist gebührenfrei.

Registrierung von EEG- bzw. KWK-Anlagen

Mit der Öffnung des Webportals beginnt für eine Vielzahl von Akteuren nun die Frist zur Registrierung ihrer Anlage. Davon betroffen sind neben Netzbetreibern, Händlern und Dienstleistern auch Betreiber von EEG- bzw. KWK-Anlagen wie z.B. Photovoltaik-Anlagen, BHKW und privaten Stromspeichern und dies unabhängig von der Größe. So sind z.B. auch Betreiber von Kleinstanlagen wie Photovoltaikdachanlagen auf Privathäusern betroffen. Auch Notstromaggregate und ortsfeste Batteriespeicher müssen registriert werden.

Auch Altanlagen müssen registriert werden

Wichtig ist, dass die Pflicht zur Registrierung  auch Altanlagen bzw. bereits registrierte Anlagen betrifft. Dies wurde notwendig, da sich die zu meldenden Daten verändert bzw. erweitert haben.

Frist zur Meldung

Die Frist zur Meldung von Altanlagen muss bis 31. Januar 2021 über das Webportal erfolgen. Dies soll nach Angaben der Bundesnetzagentur allerdings nicht mehr als 20 Minuten in Anspruch nehmen. Neue Anlagen müssen innerhalb von vier Wochen im Register eingetragen werden. Dies ist auch Grundlage für die Förderung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz.

Erfasste Daten

Grundsätzlich werden im Marktstammdatenregister nur Stammdaten wie Standortdaten, Kontaktinformationen, Unternehmensform, technische Anlagendaten und technische Zuordnungen erfasst. Nicht erfasst werden sogenannte Bewegungsdaten wie z.B. Zählerstände, Energiemengen oder Vertragsbeziehungen. Die Stammdaten werden dann öffentlich einsehbar sein - mit Ausnahme von personenbezogenen Daten und nach der Marktstammdatenregisterverordnung vertraulich eingestuften Daten (z.B. genaue Standortdaten von Anlagen kleiner 30 kW).

Die Bundesnetzagentur stellt auf ihrer Seite sehr umfangreiche Informationen bezüglich der Registrierungspflicht sowie alle entsprechenden Formulare zur Registrierung der Anlagen bereit. Bei Fragen rund ums Thema hilft auch gerne kostenfrei die Energieagentur Rheinland-Pfalz.