Energierechtliche Melde- und Mitteilungspflichten

Als Anlagenbetreiber unterliegt man einer Fülle von energierechtlichen Mitteilungs- und Meldepflichten. Diese alle im Blick zu behalten ist durchaus eine Herausforderung.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Anlagenbetreiber die alleinige Verantwortung dafür trägt, dass die geltenden Rechtsvorschriften für die EEG-Förderfähigkeit eingehalten werden. Das bedeutet, dass sich jeder Anlagenbetreiber selbst über seine Mitteilungs- und Meldefristen informieren und diese auch eigenverantwortlich einhalten muss.

Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, sind die Voraussetzungen für den Anspruch nicht erfüllt und eine Förderung nicht möglich. Sollte bereits eine EEG-Vergütung von Seiten des Netzbetreibers gegenüber dem Anlagenbetreiber erfolgt sein, ohne dass die Fördervoraussetzungen vorliegen (z.B. es ist keine korrekte Datenmeldung erfolgt), so kann ein Rückförderanspruch der gesamten EEG-Vergütung von Seiten des Netzbetreibers gegenüber dem Anlagenbetreiber bestehen. Dies würde einen immensen wirtschaftlichen Schaden für den Anlagenbetreiber bedeuten, welcher unbedingt zu vermeiden ist.

Im folgenden werden daher die wichtigsten Mitteilungs- und Meldepflichten kurz erläutert.