Die Bundesregierung will den Treibhausgas-Ausstoß wirksam reduzieren, daher legte das Klimakabinett im September 2019 das Klimapaket vor. Dieses Maßnahmenbündel sieht die Einführung eines CO2-Preises ab 2021 zusammen mit weiteren Maßnahmen vor. Das Klimapaket wurde als „Bundes-Klimaschutzgesetz“ und „Klimaschutzprogramm 2030“ Ende 2019 in Gesetzesform gebracht. So wie es im Rahmen des europäischen Emissionshandels bereits für die Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie gilt, bekommt CO2 nun auch in den Bereichen Verkehr und Gebäude einen Preis. Ab Januar 2021 startet die CO2-Bepreisung mit einem Festpreis von 25 Euro pro Tonne CO2; er steigt bis 2025 auf 55 Euro. Im Jahr 2026 geht der Festpreis über in einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2.
Ein CO2-Preis, auch Kohlenstoffpreis genannt, ist ein Preis, der für Emissionen von Kohlenstoffdioxid gezahlt werden muss. Der CO2-Preis dient dazu, externe Kosten der Kohlendioxidfreisetzung zu internalisieren, insbesondere die Folgen der globalen Erwärmung. Die Erlöse der CO2-Bepreisung über den nationalen Emissionshandel sollen zur Senkung der EEG-Umlage für Ökostrom genutzt werden.
Was kommt ab Januar 2021 auf Bürger und Kommunen zu?
Der CO2-Preis wird den Verbrauch von fossilen Heiz -und Kraftstoffen teurer machen. Zum aktuellen Öl-Preis von 40,5ct/l (29.10.2020 um 23:55 Uhr, laut TECSON) kommt ein Aufschlag von 7,1ct/l. Bei einem CO2-Preis von 55 Euro pro Tonne im Jahr 2025 beträgt der Preisaufschlag 15,5ct/l.
Laut Deutscher Energieagentur zahlen deutsche Städte, Landkreise und Gemeinden im Moment rund 3,8 Milliarden Euro für die Strom-und Wärmeversorgung ihrer mehr als 180.000 Liegenschaften. Wie wird sich diese Zahl nach der CO2-Bepreisung entwickeln? Welche Auswirkung hat das für Sanierungen?
Faktenpapier bietet schnelle Übersicht
Das neue Faktenpapier der Energieagentur Rheinland-Pfalz zeigt exemplarisch die Auswirkungen des CO2-Preisaufschlags auf Liegenschaften eines Kreises, einer Verbands- und einer Ortsgemeinde in Rheinland-Pfalz: Bei einem gleichbleibenden CO2-Preis von 65 Euro je Tonne CO2 ab 2026 summieren sich die Mehrkosten für das Beheizen der Liegenschaften bis 2030 für einen Kreis auf rund 750.000 Euro. Das Faktenpapier zeigt auch auf, was Kommunen daher jetzt tun können. Die Energieagentur Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Findung und Umsetzung der richtigen Maßnahmen.
Mehrkosten mit dem CO2-Bepreisungsrechner ermitteln
Außerdem stellt die Energieagentur Rheinland-Pfalz einen CO2-Bepreisungsrechner als excel-Tool zur Verfügung. Mit dem Rechner können die Mehrkosten für die kommenden Jahre jährlich und als Summe berechnet werden, seien es die Erdgaskosten oder der Dieselkraftstoff. Kommunen können so den Effekt der CO2-Bepreisung einfach abschätzen: seien es die kommenden Haushaltsbelastungen und bei Planungen von Investitionen in den Fuhrpark oder die Wärmeerzeugung der eigenen Liegenschaften.
Der CO2-Bepreisungsrechner - im Bereich Wärme und Verkehr - von der Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.
Was bedeutet der CO2-Preis für Autofahrer?
Für Fahrer von Autos mit Verbrennungsmotoren bedeutet die CO2-Bepreisung, dass Diesel und Benzin ab Januar 2021 um etwa 7 bis 8 Cent pro Liter teurer werden und bis 2025 - im Vergleich zu 2020 - um 15 bis 20 Cent pro Liter. Darüber hinaus wird ab 2021 die Kraftfahrzeugsteuer für Neuwagen nicht mehr nur nach Hubraum, sondern auch nach CO2-Ausstoß berechnet. Dies bedeutet, dass vor allem Autos mit hohen CO2-Emissionen von einer erhöhten Kfz-Steuer betroffen sein werden. Doch auch bei Fahrzeugen im mittleren Ausstoßsegment (ab 96g CO2 je km) ist bereits mit Mehrkosten zu rechnen.
Doch was können Autofahrer tun? Die ab 2021 steigenden Kosten für Autos mit Verbrennungsmotoren machen den Umstieg auf batterieelektrische Fahrzeuge noch lukrativer als bisher. Darüber hinaus können Kosten im privaten Alltagsverkehr, beispielsweise durch die Bildung von Fahrgemeinschaften und Nutzung von Car-sharing eingespart werden.
Die Lotsenstelle für Alternative Antriebe unterstützt Sie bei der Findung und Umsetzung der richtigen Maßnahmen.
Zum Faktenpapier "CO2-Bepreisung - Was kommt ab Januar 2021 auf Kommunen zu?"
Zum Faktenpapier "CO2-Bepreisung - Was bedeutet das für Sie als Autofahrer?"
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