Am 1. April 2020 wurde das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) 20 Jahre alt. Es hat in Deutschland und weltweit maßgeblich zu einer Produktion von Strom aus erneuerbaren Energiequellen geführt, die viele Experten technisch, strukturell wie auch wirtschaftlich nicht für möglich gehalten haben. Weltweit waren, laut einer Analyse der Internationalen Agentur für Erneuerbare Energien (IRENA), 2018 weltweit elf Millionen Menschen im Bereich der erneuerbaren Energien beschäftigt. Damit hat ein nahezu neuer Industriezweit den der ‚alten Energien‘ überflügelt. Das Besondere daran ist jedoch, dass das EEG das geschafft hat, was viele marktliberale Vordenker in ihren theoretischen Marktmodellen als Ideal beschrieben, jedoch zugleich als utopisch bewertet haben: Das EEG hat einen breiten Teil der Gesellschaft zu eigenverantwortlichem wirtschaftlichen Handeln motiviert. Konkret haben viele Privatpersonen, Genossenschaften, Bürgergesellschaften und Kleinunternehmer substanzielle Investitionen getätigt, sind mit der Aufnahme von Investitionskrediten – für sie ungewohnte und außergewöhnliche - wirtschaftliche Risiken eingegangen und sind zu Unternehmern geworden. Selten zuvor hat ein Strukturwandel eine solch breite aktive Partizipation in der Gesellschaft ausgelöst. Last but not least - ohne diesen Strukturwandel wäre Klimaschutz heute erst gar nicht zu denken. Man kann also feststellen: das EEG ist eine besondere deutsche Erfolgsgeschichte – oder?
Wie hat sich das EEG entwickelt?
Vorläufer des EEG war das Stromeinspeisungsgesetz (StromEinspG). Zum 1. April 2000 trat dann das EEG mit dem Hauptziel des Klima- und Umweltschutzes und der Entwicklung einer nachhalten Energieversorgung in Kraft. Gleichzeitig wurde das Ziel der Verdoppelung des Anteils regenerativen Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2010 in das Gesetz mit aufgenommen. Die zentrale Neuerung gegenüber dem Stromeinspeisungsgesetzes war die Pflicht zur vorrangigen Annahme des Stroms aus regenerativen Anlagen durch die Energieversorgungsunternehmen, die heute noch Hauptbestandteil des EEG ist. Zudem wurden die Vergütungssätze stark angehoben, um den Ausbau weiter voranzutreiben. Dies erfolgte jedoch ganz im Sinne einer lehrbuchmäßigen Wirtschaftsförderung in der Gestalt, dass in der Gesetzgebung bereits eine Degression der Vergütungssätze festgeschrieben wurde, mit der der technologische Fortschritt sowie Skaleneffekte in der Produktion der technischen Anlagen aktiv stimuliert und eingepreist wurde. Damit nahm dann auch der Ausbau der Erneuerbaren Energien an Fahrt auf.
Es folgten zahlreiche Novellen und Anpassungen um die erneuerbaren Energien immer marktfähiger zu machen. Ein zentrales Ziel war immer die Stimulation von paritätischen Produktionskosten der Erneuerbaren im Vergleich zur konventionellen, fossilen Stromproduktion.
So wurde dann auch mit dem EEG 2014 ein Paradigmenwechsel eingeleitet, indem die Regierung stufenweise die verpflichtende Direktvermarktung eingeführt und so die erneuerbaren Energien „zwangsweise“ an den Markt herangeführt hat. Dieser wurde dann mit dem EEG 2017 durch die Einführung der wettbewerblichen Ermittlung der Förderhöhe durch technologiespezifische Ausschreibungen konsequent fortgeführt. Das bedeutet, dass ab einer festgelegten Anlagengröße die Vergütung nicht staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt wird.
Das EEG ist somit zentraler Baustein der deutschen Energiewende geworden. Der Anteil an erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch ist seit der Einführung stark angestiegen, was als wesentlicher Erfolg zu verbuchen ist.
Die EEG Gesamtvergütung hat den Höchststand und die Förderung ihr Ziel erreicht
Seit der Einführung des EEG im Jahr 2000 stiegen die Gesamtvergütungszahlen stetig an. Wie von den Müttern und Vätern des EEG angestrebt, konnten die gewünschten Skaleneffekte bei den Produktionskosten für erneuerbare Energien realisiert und somit die Kosten signifikant gesenkt werden. Wurden zu Beginn des EEGs einem Windkraftbetreiber an Land noch über 9 Cent pro Kilowattstunde (kWh) eingespeisten Strom zugesichert, so wurden in den Ausschreibungen ab 2017 Vergütungssätze von unter 5 Cent pro kWh erreicht. Bei der Photovoltaik ist der Effekt noch bemerkenswerter: War zur Förderung von Freiflächenanlagen in den ersten Jahren des EEGs eine Vergütung von über 45 Cent pro kWh erforderlich, so konnten bereits in 2018 Vergütungssätze unter 4 Cent pro kWh erzielt werden. Somit liegen diese größeren Anlagen unterhalb den im Markt gehandelten Preisen und benötigen keine weitere Förderung mehr.
Dabei wird deutlich, dass wir als Gesellschaft die einmalige Chance haben nun die volkswirtschaftliche und ökologische Ernte einzufahren, worin wir mit dem EEG in den letzten 20 Jahren investiert haben: Energie und Erträge regional erwirtschaften mit nachhaltigem Klimaschutzeffekt.
Im nächsten Teil der Serie "20 Jahre EEG" widmen wir uns der Frage, ob das EEG wesentlich zur Verteuerung des Strompreises beigetragen hat.
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