Klimaneutrale Landesverwaltung

Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens ist es den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Dies bedeutet, dass bundesweit und damit auch in Rheinland-Pfalz die Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 90 Prozent (gegenüber 1990) reduziert werden müssen. Den öffentlichen Stellen kommt dabei eine Vorbildfunktion im Klimaschutz zu. Dies schreibt auch das Klimaschutzgesetz des Bundes vor. Konkrete Maßnahmen sind etwa die Nutzung Erneuerbarer Energien und ein Fuhrpark, dessen Fahrzeuge so wenig Schadstoffe wie möglich emittieren. Die Energieagentur Rheinland-Pfalz unterstützt die Landesverwaltung strategisch, um diese Ziele zu erreichen.

Klimaneutralität bis 2030

Mit dem Landesklimaschutzgesetz setzt sich Rheinland-Pfalz zum Ziel, bis zum Jahr 2030 die Behörden, Hochschulen und sonstigen Landeseinrichtungen sowie die Fahrzeuge des Landes und die Dienstreisen in der Gesamtbilanz klimaneutral zu organisieren. Die Belange des Klimaschutzes sollen bei allem Handeln öffentlicher Stellen berücksichtigt werden. Ein wichtiger Baustein zur Zielerreichung ist die Leitlinie für die Elektromobilität in der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz. An der Erstellung dieser Leitlinie hat die Landesenergieagentur mitgewirkt.