Photovoltaik-Förderung in Rheinland-Pfalz

Förderung von PV-Anlagen und Batteriespeichern
für Privathaushalte


Privathaushalte, die in eine neue Photovoltaikanlage investieren möchten, profitieren seit dem Jahr 2023 neben der wegfallenden EEG-Umlage auch von höheren Einspeisevergütungen. Durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erhöhen sich ab 1. Januar 2023 die Vergütungssätze für Anlagen der Eigenversorgung mit Überschusseinspeisung:

  • Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kW für den in das Netz eingespeisten Strom
  • Bei größeren Anlagen beträgt die Vergütung ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh für den ins Netz eingespeisten Strom

Zudem besteht die Möglichkeit, zeitgleich eine Volleinspeiseanlage zu betreiben (Zweianlagenmodell): die Vergütungssätze liegen bei Anlagen bis 10 kWp bei 13 ct/kWh und bei Anlagen ab 10 kWp bei 10,9 ct/kWh.  

Ab dem 1. Februar 2024 erfolgt eine halbjährliche Degression (Absenkung der Vergütungssätze) um 1 Prozent.

Neben einer höheren EEG-Vergütung gibt es ab dem 1. Januar 2023 noch einen weiteren Vorteil beim Kauf einer neuen Photovoltaikanlage. Künftig entfällt bei der Anschaffung einer PV-Anlage die Mehrwertsteuer. Betreiber kleiner Anlagen (Wohn- und Nichtwohngebäude bis 30 kWp, sonstige Gebäude bis 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit ) sind zudem bereits ab dem Veranlagungszeitrum 2022 von der Einkommensteuer befreit (vgl. Jahressteuergesetz 2022 – JStG 2022). 

Neben der Förderung der Einspeisung von PV-Strom in das öffentliche Netz durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) existieren noch verschiedene andere Fördermöglichkeiten, mithilfe derer die Investition in eine PV-Anlage lohnender werden kann.


KfW Programm „Erneuerbare Energien Standard“ (Programmnummer 270)

Auf Bundesebene besteht die Möglichkeit, die Anschaffung von PV-Anlagen und Batteriespeichern mit einem zinsverbilligten Darlehen der KfW-Bank zu finanzieren.

Gefördert werden u.a. die Errichtung, die Erweiterung und der Erwerb von Photovoltaikanlagen als Aufdach-, Fassaden- oder Freiflächenanlage. Die Anlagen müssen die technischen Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) erfüllen.

Batteriespeicher können mitfinanziert werden, auch als singuläre Maßnahme oder Nachrüstung.

Der KfW-Kredit kann u.a. von Privatpersonen über ein Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbankverfahren) beantragt werden.

Weitere Informationen zum KfW Programm „Erneuerbare Energien Standard“


ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzten Wohnraums und ISB-Darlehen Förderung von selbst genutztem Wohnraum

Im Rahmen des ISB-Darlehens Modernisierung selbst genutzten Wohnraums werden Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung gefördert, wenn der durch die PV-Anlage erzeugte Strom ausschließlich zur Deckung des Eigenbedarfs verwendet wird und keine Einspeisung ins öffentliche Netz erfolgt oder bei einem Stromanbieter eingespeist und bei Bedarf wieder abgerufen und keine Einspeisevergütung gezahlt wird.

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens und zusätzlichen Tilgungszuschüssen.

Antragsberechtig sind Eigentümerinnen und Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte selbst genutzten Wohneigentums, deren Haushaltseinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überscheitet.

ISB-Darlehen Modernisierung von Mietwohnungen

Auch im Rahmen des ISB-Darlehens Modernisierung von Mietwohnungen ist eine Förderung von PV-Anlagen möglich. Fördervoraussetzung ist, dass der durch die PV-Anlage erzeugte Strom ausschließlich zur Deckung des Eigenbedarfs verwendet wird und keine Einspeisung ins öffentliche Netz erfolgt oder bei einem Stromanbieter eingespeist und bei Bedarf wieder abgerufen und keine Einspeisevergütung gezahlt wird.

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Mietwohnungen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass nach Abschluss der Modernisierung festgelegte Anfangsmieten in dem geförderten Mietobjekt nicht überschritten werden. Ferner dürfen die Mieterhaushalte bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens und zusätzlichen Tilgungszuschüssen.


Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Der Bund hat bekanntgegeben, dass ab dem 01.01.2023 stromerzeugende Anlagen (wie z.B. PV) nicht mehr über die Bundesförderung für effiziente Gebäude mitgefördert werden können.


Förderung durch Energieversorger

Darüber hinaus gibt es Energieversorger, die die Errichtung von Photovoltaikanlagen oder Batteriespeichern mit Zuschüssen fördern, wenn Stromlieferverträge abgeschlossen werden.


Beratung der Verbraucherzentrale

Bei vertiefenden Nachfragen zur Förderung einer PV-Anlage und zum neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz wenden Sie sich bitte an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Verbraucherzentrale bietet persönliche Beratungen zum Thema Energie und Bauen für Neubau und Sanierungen an. Sie ist unter der kostenfreien Energiehotline 0800 60 75 600 sowie per E-Mail unter energie@vz-rlp.de erreichbar.

Weitere Informationen zur Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz