Förderprogramm "Verringerung der CO2-Emissionen und Ressourcen-Schutz"
In der Verwaltungsvorschrift zur Förderung der „Verringerung der CO2-Emissionen und Ressourcenschutz durch regenerative und effiziente Energienutzung“ regelt das Land Rheinland-Pfalz Investitionen und nicht investive Vorhaben zur Umsetzung innovativer klima- und ressourcenschonender Technologien und Strategien. Die Zuwendungen aus diesem Förderprogramm werden auf Grundlage des Operationellen Programms des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung in Rheinland-Pfalz (EFRE Rheinland-Pfalz 2014 -2020) erteilt. Die Verwaltungsvorschrift beschreibt folgende Fördergegenstände:
1. Informationsangebote sowie Netzwerkaufbau und Betreuung für Unternehmen
Förderbereiche:
- Informationsangebote mit dem Ziel, Akteure in der Wirtschaft (z.B. Unternehmen, Verbände) für den Klimaschutz zu mobilisieren und sie dabei zu unterstützen, ihre CO2-Emissionen zu reduzieren
2. Investive Klimaschutzmaßnahmen/nicht investive Klimaschutzmaßnahmen (z.B. Konzepterstellung und Informationsangebote)
Förderbereiche:
- die energetische Sanierung von kommunalen Projekten mit städtebaulichem Bezug (Gemeinbedarfseinrichtungen, Einrichtungen der kommunalen Infrastruktur), von Sportstätten und von Einrichtungen der Bildungsinfrastruktur
- Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung mit einem CO2-Minderungspotenzial von mindestens 50 v. H.
- Nachrüstung und der Austausch von Heizungsanlagen und raumlufttechnischen Geräten im Sanierungsfall
- Entwicklung solcher Konzepte, die den zielgerichteten Einsatz der Mittel steuern können
- Informationsangebote für Kommunen mit dem Ziel, Handlungsspielräume und -strategien für die Verstärkung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen auf kommunaler Ebene aufzuzeigen
3. Modell- und Demonstrationsprojekte, Netzwerk- und Clusterstrukturen (vgl. Spezifisches Ziel 7 des Operationellen Programms „Etablierung neuer Technologien zur CO2- und Ressourceneinsparung im Rahmen von Modell- und Demonstrationsprojekten, Netzwerk- und Clusterstrukturen“)
Förderbereiche:
- Nutzung von Geothermie, z. B. in Verbindung mit Thermal- oder Grubenwasser
- Anlagen zur Systemintegration für Strom aus erneuerbaren Energien durch Lastmanagement und Speichereinsatz auf der Niederspannungsebene
- Pilotvorhaben zur Mobilität auf Basis von Strom aus erneuerbaren Energien im ÖPNV, im Rahmen von Mobilitätskonzepten oder im Nutzfahrzeugbereich
- Pilotvorhaben zur Nutzung regenerativ erzeugter Speichergase mit Brennstoffzellen im ÖPNV, im Rahmen von Mobilitätskonzepten oder im Nutzfahrzeugbereich
- Energie- und Speicherkonzepte in Kläranlagen mit Nutzung von Wasserstoff
- Bau und Sanierung energiesparender Nichtwohngebäude gemäß der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABI. EU Nr. L 153 S. 13, Nr. L 155 S. 61).
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts. Natürliche Personen, die keine Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABI. EU Nr. L 124 S. 36)sind, können keine Zuwendungsempfänger sein.
Fördervoraussetzungen:
1. Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Rheinland-Pfalz,
2. Stand der Technik wird übertroffen,
3. Umsetzung von strategischen Konzepten (zur CO2-Reduktion) der Kommunen (im Spezifischen Ziel 6),
4. Innovationsgehalt, Modellcharakter und Übertragbarkeit (im Spezifischen Ziel 7 bei Modell- und Demonstrationsvorhaben)
Alles Weitere auch zu Qualitätskriterien regelt die entsprechende Verwaltungsvorschrift
Antragsformulare mit wichtigen programmbezogenen Informationen.
Informationen zum EFRE in Rheinland-Pfalz.