Der Bund stellt im Rahmen des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Sportstätten - Schwimmbäder" 250 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder bereit. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung mit Erreichen einer Effizienzgebäude-Stufe im Fokus. Bei Freibädern liegt der Schwerpunkt insbesondere auf Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung beziehungsweise der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien.
Was wird gefördert?
- Die zu fördernden Schwimmbäder müssen für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
- umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung
- Maßnahmen, die den Wasserverbrauch reduzieren oder dazu führen, den Einsatz von Chemikalien zu senken
Hallenbäder
- Die Gebäude müssen nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals die Effizienzgebäude-Stufe 85 oder
- bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz im Sinne des § 105 GEG die Effizienzgebäude-Stufe „Denkmal“ erreicht werden.
- Das Erreichen der Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser wirkt sich positiv auf die Bewertung der Projektskizze aus.
- Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig
Freibäder
- Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung
- Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien
Wer wird gefördert?
- Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet.
- Landkreise sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind.
Wie wird gefördert?
- Förderquote von bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage beteiligt sich der Bund mit bis zu 75 Prozent an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
- Dritte können in die Finanzierung einbezogen werden, der von der Kommune aufzubringende Eigenanteil beträgt jedoch mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
- Mindesthöhe der beantragten Fördersumme: 250.000 Euro
- Höchstbetrag der Förderung: 8 Millionen Euro
- Eine Kumulierung mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen des Bundes ist ausgeschlossen.
Antragstellung
- Zweistufiges Verfahren
- Einreichung von Projektskizzen bis 19. Juni 2026
- Antragstellung über Easyonline
- Bei Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden ist für Beantragung und Begleitung des Vorhabens ein Energieeffizienzexperte (www.energie-effizienz-experten.de) einzubinden.
Informationsveranstaltungen zum Thema
- Am Mittwoch, 15. April, 9 Uhr findet im Rahmen von Stadt.Land.Stark. eine digitale Infoveranstaltung statt.
Zugangsdaten: https://us02web.zoom.us/j/85953756498, Meeting-ID: 859 5375 6498 - Am 6. Mai 2026 von 10-12 Uhr wird eine digitale Informationsveranstaltung durch den Fördermittelgeber zur Einreichung von Projektskizzen angeboten: Weitere Informationen
Weitere Informationen