Projektaufruf Sanierung kommunaler Sportstätten - Schwimmbäder

Bild: Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz

Der Bund stellt im Rahmen des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Sportstätten - Schwimmbäder" 250 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder bereit. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung mit Erreichen einer Effizienzgebäude-Stufe im Fokus. Bei Freibädern liegt der Schwerpunkt insbesondere auf Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung beziehungsweise der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien.

Was wird gefördert?

  • Die zu fördernden Schwimmbäder müssen für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
  • umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung
  • Maßnahmen, die den Wasserverbrauch reduzieren oder dazu führen, den Einsatz von Chemikalien zu senken

Hallenbäder

  • Die Gebäude müssen nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme erstmals die Effizienzgebäude-Stufe 85 oder 
  • bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz im Sinne des § 105 GEG die Effizienzgebäude-Stufe „Denkmal“ erreicht werden.
  • Das Erreichen der Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser wirkt sich positiv auf die Bewertung der Projektskizze aus.
  • Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig

Freibäder

  • Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung 
  • Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien

Wer wird gefördert?

  • Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet.
  • Landkreise sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind.

Wie wird gefördert?

  • Förderquote von bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage beteiligt sich der Bund mit bis zu 75 Prozent an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
  • Dritte können in die Finanzierung einbezogen werden, der von der Kommune aufzubringende Eigenanteil beträgt jedoch mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
  • Mindesthöhe der beantragten Fördersumme: 250.000 Euro
  • Höchstbetrag der Förderung: 8 Millionen Euro
  • Eine Kumulierung mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen des Bundes ist ausgeschlossen.

Antragstellung

  • Zweistufiges Verfahren
  • Einreichung von Projektskizzen bis 19. Juni 2026
  • Antragstellung über Easyonline
  • Bei Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden ist für Beantragung und Begleitung des Vorhabens ein Energieeffizienzexperte (www.energie-effizienz-experten.de) einzubinden. 

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