Projektaufruf "Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel"

Bild: Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz

Es gibt einen aktuellen Projektaufruf im Bundesprogramm "Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel". Die geförderten Vorhaben sollen maßgeblich zur Bewältigung von Klimawandelfolgen wie Trockenheit, Hitze und extremen Wettereignissen beitragen. Im Fokus stehen naturbasierte Lösungen der blau-grünen Infrastruktur, die gleichzeitig einen Beitrag zum natürlichen Klimaschutz leisten.

Was wird gefördert?

  • Etablierung neuer sowie Aufwertung und Vernetzung bestehender Grün- und Freiräume
  • Großräumige Umgestaltung und Erweiterung wohnortnaher Freiflächen, Verkehrsräume, Stadtplätze und Brachflächen 
  • Stärkung eines naturnahen Wasserhaushalts durch Maßnahmen wie Entsiegelung, optimierte Wasserverwendung und innovative Bewässerungssysteme – auch mit Grauwasser
  • Gefördert werden sowohl investive als auch investitionsvorbereitende und projektbegleitende Maßnahmen. 

 

Wer wird gefördert?

  • Städte und Gemeinden
  • Landkreise (wenn sie Eigentümer des Förderobjektes sind)

 

Wie wird gefördert?

  • Förderquote: 80 Prozent (90 Prozent bei Kommunen in Haushaltsnotlage) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • Mittel des Länderanteils des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) können nach Maßgabe des LuKIFG als kommunaler Eigenanteil eingesetzt werden. (s. Frage 25 FAQ)
  • Mindestzuwendung 500.000 Euro, maximal 8 Millionen Euro

 

Antragstellung

  • Zweistufiges Verfahren
  • Kommunen können bis zum 30. Juni 2026 Projektskizzen einreichen.

 

Informationen

 

Das Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen informiert zur Klimaanpassung.