Neues Förderfenster Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen

Bild: EKA.rlp

Das Bundesumweltministerium öffnet in der Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo) ein neues Förderfenster. Vom 1. Oktober bis 30. November 2026 können Förderanträge für Anschlussprojekte  gestellt werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Antragsteller bereits eine AnpaSo-Förderung für ein Klimaanpassungskonzept oder eine Einstiegs- und Orientierungsberatung erhalten hat.

Was wird gefördert?

Umsetzung von Maßnahmen zur Klimaanpassung auf Grundlage eines durch AnpaSo geförderten Klimaanpassungskonzepts oder einer durch die AnpaSo geförderten Einstiegs- und Orientierungsberatung, z.B.

  • Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung
  • (Teil-)Entsiegelung von Flächen
  • Regenwassernutzungsanlagen
  • Maßnahmen zur Verschattung am Gebäude und/oder von Aufenthaltsbereichen zum Hitze- und UV-Schutz
  • Nicht-investive Maßnahmen (z.B. Sensibilisierungskampagnen, Hitzeaktionsplan)

Wer wird gefördert?

Soziale Einrichtungen können gefördert werden, wenn die Zielgruppe für ihre Leistungen zu mindestens 70 Prozent aus vulnerablen Personen (z.B. Senior:innen, Patient:innen, Kinder und Jugendliche) besteht.

Gefördert werden Einrichtungen oder deren Trägerschaften mit folgenden Rechtsformen:

  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kommunen und Kirchengemeinden 
  • Gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Unternehmen des Privatrechts wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände

Wie wird gefördert?

  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts: maximal 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben
  • Finanzschwache Kommunen und gemeinnützige Einrichtungen beziehungsweise deren Trägerschaften: maximal 90 Prozent, der förderfähigen Gesamtausgaben
  • Die maximale Fördersumme beträgt 500.000 Euro

Weiter Informationen

Anträge können bis 30. November 2026 über die ZUG gestellt werden. 

Am Dienstag, den 06. Oktober 2026 und Donnerstag, den 05. November 2026 finden digitale Informationsveranstaltungen der ZUG zum neuen Förderaufruf statt. 

Weitere Informationen zum Förderaufruf können auf der ZUG Seite nachgelesen werden.

Auch über den aktuellen Förderaufruf hinaus soll die Förderung mit überarbeiteter Förderrichtlinie fortgesetzt werden. Sofern der Bundestag dem Regierungsentwurf zustimmt, stehen 2027 im Klima- und Transformationsfonds insgesamt mindestens 40 Millionen Euro zur Verfügung für AnpaSo sowie für "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" (DAS).