Im Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau – Kommunen“ (KFN) der KfW werden die folgenden Förderstufen befristet eingeführt:
- Effizienzhaus 55 – Wohngebäude
- Effizienzgebäude 55 – Nichtwohngebäude
Die Gebäude dürfen nicht mit Öl oder Gas beheizt werden.
Zudem ist wichtig, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegt oder die zuständige Baubehörde von dem Vorhaben Kenntnis erlangt hat und zum Zeitpunkt der Antragstellung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen werden darf.
Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses in folgender Höhe:
- Effizienzhaus 55 – Wohngebäude: 5 Prozent Zuschuss (maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit), maximal förderfähige Kosten: 100.000 Euro pro Wohneinheit
- Effizienzgebäude 55 – Nichtwohngebäude: 5 Prozent Zuschuss (maximal 250.000 Euro), maximal förderfähige Kosten: 1.000 Euro pro qm Nettogrundfläche (max. 5 Mio. Euro je Vorhaben)
Die Antragstellung ist ab dem 16.12.2025 möglich.
Die KfW hat zudem mitgeteilt, dass die Fördersätze für die übrigen Förderstufen im Programm Klimafreundlicher Neubau angehoben werden:
- Klimafreundliches Wohngebäude (EH 40): 7,5 Prozent Zuschuss
- Klimafreundliches Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (EH 40 QNG): 10 Prozent Zuschuss
- Klimafreundes Wohngebäude im Niedrigpreissegment (KNN-WG): 7,5 Prozent Zuschuss
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude (EG 40): 7,5 Prozent Zuschuss
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (EG 40 QNG): 10 Prozent Zuschuss
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment (KNN-NWG): 7,5 Prozent Zuschuss