Neuer Förderaufruf für Beschaffung von E-Fahrzeugen im Frühjahr 2023

Foto: Energieagentur Rheinland-Pfalz

Einige Kommunen und Unternehmen warten regelrecht darauf: Es wird einen neuen Aufruf im Rahmen der Förderrichtliche Elektromobilität geben.

Da Kommunen den Umweltbonus nicht beantragen können und es für Unternehmen - die noch bis Ende August 2023 antragsberechtigt sind - wegen der Lieferzeiten auch eng wird, stellt diese Förderung für E-Fahrzeuge ein wichtiges finanzpolitisches Instrument dar, um mehr Flotten zu elektrifizieren. Die Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).

Die zum Betrieb notwendige Ladeinfrastruktur wird ebenfalls bezuschusst.

Die Aufrufe werden im Frühjahr veröffentlicht und richten sich einerseits an Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Verbände sowie andererseits an Kommunen und Einrichtungen, die in öffentlicher Trägerschaft stehen. Details zum Förderaufruf gibt es noch nicht. In unserem Newsletter werden wir frühzeitig dazu informieren.

Mit der seit 2015 angebotenen Investitionsförderung konnten bereits mehr als 1.100 Vorhaben mit fast 20.000 Fahrzeugen und knapp 8.700 Ladeinfrastruktureinheiten bewilligt werden. Darüber hinaus wurden mit dem Förderprogramm rund 350 Konzeptvorhaben mit einer großen inhaltlichen Bandbreite und 30 Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bewilligt, die vorbereitend oder begleitend den Markthochlauf der Elektromobilität unterstützen.

Da auch die Elektrifizierung der Bussflotten für Kommunen und Unternehmen zunehmend wichtiger wird, fördert der Bund auch Vorhaben in diesem Bereich. Aktuell - bis 28. Februar 2023 - können Anträge zur Förderung von Machbarkeitsstudien gestellt werden, die sich mit der Umstellung lokaler und regionaler Busverkehre auf emissionsfreie Antriebe beschäftigen. Mehr Informationen gibt es auf unserer Förderwebsite.

Quelle: NOW GmbH