Neue Förderaufrufe Radverkehr

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat zwei Förderaufrufe Junge Generation Fahrrad – aktiv mobil für die Erhöhung der Attraktivität und Sicherheit von Rad- und Fußverkehr veröffentlicht.

“Lückenschluss im Sprint”

„Lückenschluss im Sprint“ zielt auf kurzfristige Verbesserungen vor Ort. Gefördert werden schnell realisierbare Maßnahmen bis 2027, die insbesondere die Sicherheit erhöhen im Umfeld z. B. von Bildungs-, Kinder- und Jugend-Einrichtungen und die Attraktivität des Rad- und Fußverkehrs unmittelbar stärken. 

Was wird gefördert?

  • Planung und bauliche Umsetzung von Infrastrukturprojekten, z.B. 
    • Verkehrsberuhigung
    • Lückenschlüsse im Rad- und Fußwegenetz
    • Dringend erforderliche Gehweg-/Radwegsanierungen von Anlagen, die bereits Mindeststandards erfüllen
    • Temporäre Maßnahmen zur Erprobung (ggf. inklusive einer wissenschaftlichen Begleitung bzw. Evaluation)
    • Markierungen / Beschilderungen, Beleuchtung
    • Abstellanlagen für Fahrräder, Tretroller und E-Scooter
  • Förderfähige begleitende (nicht-investive) Maßnahmen sind unter anderem:
    • Bildungsmaßnahmen
    • Kommunikationsmaßnahmen 
    • Beteiligungsverfahren

Wie wird gefördert?

75 Prozent Zuschuss (90 Prozent bei Finanzschwäche). Das Fördervolumen beträgt 250.000 bis 1,5 Millionen Euro pro Projekt.

Die Projekte müssen bis spätestens Ende 2027 baulich umgesetzt und alle Fördermittel abgerufen sein. Eine Antragstellung ist bis einschließlich 31. Juli 2026 möglich.

Weitere Informationen

Förderaufruf, FAQ, Antragsunterlagen

Online-Sprechstunden des BALM zum Förderaufruf 21.Mai 2026 und 9.Juni 2026, jeweils 10:00 Uhr

“Zukunft fährt Fahrrad”

„Zukunft fährt Fahrrad“ setzt auf einen bundesweiten Wettbewerb: Gefördert werden 30 innovative Projekte mit Modellcharakter, die bis 2031 umgesetzt werden. 

Was wird gefördert?

  • Modellprojekte, die über den Zeitraum von mehreren Jahren für die Zielgruppe beispielhafte Lösungen entwickeln, bestehend z. B. aus Infrastruktur, Bildung, Beteiligung, Schulfahrrädern, Evaluation.
  • Investive Maßnahmen, z.B. Planungsleistungen für Infrastruktur, grundsätzlich vorbildhafte Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur
  • Begleitende (nicht-investive) Maßnahmen, z.B. Angebote für einen verbesserten Zugang zu Fahrrädern und E-Bikes (z. B. zielgruppenspezifische Leih- und Sharingangebote, Gemeinschafts-Fahrräder), Beteiligungsverfahren, Konzeptentwicklung

Wie wird gefördert?

75 Prozent Zuschuss (90 Prozent bei Finanzschwäche), bei einem Fördervolumen von 1,5 bis 6 Millionen Euro pro Projekt.

Eine Antragstellung ist bis einschließlich 15. Juli 2026 möglich (zweistufiges Verfahren).

Weitere Informationen

Förderaufruf, FAQ, Antragsunterlagen

Onlinesprechstunden des BALM am 19. Mai 2026 und 11.Juni 2026, jeweils 10 Uhr