Landtag beschließt Flächenverteilung für Windkraft-Ausbau

Bild: Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz sollen bereits 2030 die vorgeschriebenen Flächen für Windkraft ausgewiesen sein. Das steht im Windenergie-Gebietegesetz, das der Landtag in Mainz im Dezember beschloss. Damit setzt Rheinland-Pfalz einen engeren Zeitrahmen als der Bund, der die Flächenausweisung bis Ende 2032 terminiert. Laut Bundesgesetz muss in  Rheinland-Pfalz 2,2 Prozent der Landesfläche dafür ausgewiesen werden. 

Nach dem nun beschlossenen Landesgesetz sollen 1,4 Prozent der Fläche bis Ende 2027 bereitgestellt werden und die restlichen 0,8 Prozent bereits bis Ende des Jahres 2030. Das Gesetz sieht dabei eine unterschiedliche Verteilung nach Regionen vor, beispielsweise muss die Region Mittelrhein-Westerwald 1,83 Prozent ihrer Fläche bereitstellen, die Region Rheinhessen-Nahe 2,97 Prozent. Die unterschiedlichen Anteile gehen Schutzgebiete und unterschiedlich starke Besiedlung zurück. 

Mehr Informationen im SWR Beitrag.